382 Pahdect. L. XVIII. Tit. 4. De hered. vel actione veiid'i"-
ich eine Erbschaft, und hernach nochmals einen Gegen 8davon verkauft habe, so kann dies so angesehen werden,ich vielmehr ein Geschäft für den Käufer als für die ErbSOführe"'). Dies lässt sich jedoch hei eiuer einzelnen Sachenicht annehmen; denn -wenn ich dir einen Sclaveu ve .' ,habe, vor dessen Ueberg'abe ihn aber auch an einen D<>verkaufe und den Kaufschilling empfange, der Sclav 'stirbt, so ist es einleuchtend , dass ich aus dem Kaufe *■Verbindlichkeit gegen dich habe , weil ich keinen VeW'S .sichtlich der Ucbergabe mir zu Schulden kommen Hess:Preis des verkauften Sclaven wird nämlich nicht vonGegenstande selbst, sondern [unmittelbar] aus dem Hano ezielt, und es gilt deshalb ein Gleiches, als ob ich an den *> .ten überhaupt gar nicht verkauft hätte; denn der Gege" 8meiner Verbindlichkeit gegen dich war eine Sache, ni c '' , •,,(Klage. Wird hingegen eine Erbschaft verkauft, so * c .eine stillschweigende Uebereinkunft getroffen worden z <l ,dass ich für alle Handlungen , die ich als Erbe unterno" 1 ■.habe, dem Käufer hafte, als ob ich sein Geschäflsfi'h re ?. r0Wesen; gleichwie der Verkäufer eines Landgutes vcr 1 \des guten Glaubens die Nutzungen erstatten muss , °"% j,.demselben, wenn er dasselbe wie ein ihm fremdes ve "'; c |ilässigt hätte, nichts zur Last gelegt werden könnte, " vven ?7»r e u0nicht eine Verschuldung von seiner Seite ergibt * 8 )' , •itei'ich [endlich] eine Sache, die ich verkauft, von eine» 1 l .j,e,Besitzer eingeklagt und die Streitwiirderung erhalten ^habe ich da. dein Käufer den Kaufpreis, oder die » aC . gentrichten? Offenbar die Sache; denn der Gegenstand ' ^
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Verbindlichkeit besteht nicht in der Abtretung von
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sondern der Sache. Bin ich gewaltsam des Besitzes '"" J|eworden, oder habe ich mit der Diebstahlklage das ' ' j eI iHzuerkannt erhalten, so gebührt davon nichts dem Käufe 1 " • |(hat der Verkäufer ohne sein Verschulden den Besitz ve uko braucht er blos sein Klagerecht abzutreten, nicht die f0zu verschallen , und eben so wenig deren Streilwürder" "l eltlbraucht er auch blos den Grund und Boden zu übe>&wenn das Gebäude abgebrannt ist. Je« 1
22. SCAKVOLA lib. H. Resp* ~r Jemand 1,a " a] , e ,i,Kaufschilling für eine verkaufte Erbschaft zum The» erl ^\-als der Käufer den Ueberrest nicht zahlte, so wurde 01 g |,frage gestellt, ob die zur Erbschaft gehörigen Gegenst« 11
4fi) So nach Cnjaz, s. Glück XYt. 335. n. 98. \\oii^f.
47) D. h. bei einem über eine einzelne Sache abgeseni ^ ,i ( esimpeln Rauf, wenn von dem einer Erbschaft g« 1 ' ' . p.Rede ist. -*: „. 33*'
48) Ueber das terthtm comparationis s. Glück a. o. «• '