auf V üi »st, so kannst du von mir mit der Klage aus dem•lo.. i^ ."8* werden. §. 1. Dasselbe findet noch unstreitiger
asdsct. L. XVIII. Tit. 4. De hered. vcl actione vendka. 381
Krl° *i ^ a "S en ; denn «'"'S 9 die ganze Summe iu Betreff der
Sol |° . 8 ezanlt worden ist, ist daraus einleuchtend, weil
diir V. 6 1Ult ^ er Erbtheilungsklage geltend gemacht werden kann,
j e C ~,Welche ein Miterbe Ton den andern nichts weiter, als
ffff. " rsalz desjenigen fordern kann , was er als Erbe ausge-b ° e n hat.
Unt .* DEM hb. XXV. Digest'. — Es ist ein wichtiger0 j rsc _«ied, ob eine Verbindlichkeit unter einer Bedingung,Im eiUC bedingte Verbindlichkeit unbedingt verkauft wird.j.,, »reret» Falle ist der Verkauf nichtig, wenn die Bedin-ftf UlCßt eintritt; im letzteren besteht der Verkauf sofort zuej„ ' "eiin wenn dir Titius zehntausend Sestertien] unters 0 > ei "ügung schuldet, und ich dir diese Forderung abkaufe,d afa '" lc h sogleich die Klage aus dem Kaufe anstellen, etwa"'> dass du die Schuld als gezahlt annehmest 4 *).
Ev Vb AFIIICAN > Iib - VIL Qunest. — Wenn du mir dieii ef i . des Lucius Titius verkauft und hernach dessen Schuld-
i„ £ "e |a "8't werden. §. 1.
di e vi Statt, wenn Jemand seinen Gläubiger beerbt und
^bschaft verkauft hat.ku„ f * p AUL. Iib. XVI. Quae/tt. — Ein Erbschaftsver-8el|, er y er kaufte, während eine Stipulation in Betreff der-die : l '" Mitte lag-, eine zur Erbschaft gehörige Sacbe,«iclj : Seil,e Hände gelangt war, an einen Dritten. Es fragtl'licl't Z " we ^ c hen Leistungen er in Folge der Stipulation ver-die g sei '■> denn eine zweifache Verbindlichkeit, so dass er\vi Ss . j M, "l deren Kaufpreis zu entrichten hätte, kann ge-eist , ' durch die Stipulation verwirkt werden. Ist nun,d'oi, 5 j bewerkstelligtem Verkaufe der Sache , die Stipula-Gejf e . ° ^ > so gilt 5 nach unserer Meinung, der Kaufpreis alsUnd d v < ' er Stipulation; ist die Stipulation vorangegangen,tildet A' ""Käufer später zum Besitze der Sacbe gelangt, soden,,, , xe ""che den Gegenstand der Verpflichtung. Wenn erist, ^ einen Sclaven verkauft bat, und derselbe gestorbeniiiand | S Cl ",^ a dessen Kaufpreis entrichten? Denn, wenn Je-^'•fde 6ft ' ca,is versprochen und ihn verkauft hätte, sofall eil . ' falls derselbe gestorben und kein Verzug vorge-> keine Verbindlichkeit der Art haben. Aber wenn
&ch.,n er ^ a " ,st davon zu verstehen , dass der Käufer demih m «^ mit »einer Schuld ein Geschenk machen, d. h. sie45 ) /V ,' ,S ' se " wi "- Glück XVI. j». 380. n. 87. A. d. ,R.
"'rniro er '' lV "" 1 '- H "ach Glück XA'I. p. 334. n. 96 zu con-«a» ,, Dle ""agHchö Stipulation erklärt die Glosse dahin:
Werde*"'! *''' "erVerkäufef, noch an Erbschaftgsucheii> «cm Käufer aushändigen zu wollen. '
erhaltenA. d. lt.