34'2 Pamdkct. L. XVIII. Tit. 1. lic contrahendo, emtiono etc-
seinem Herrn Rechnung abgelegt habe, ist ein b e "diugter; der bedingte Verkauf aber wird alsdann vollenden•wenn die Bedingung erfüllt worden ist. Ist aber diese Vefkaufsbedingiing auch dann vorhanden, wenn der Herr sein eige*nes Ermessen gemeint hat, oder blog wenn dasjenige einerechtlichen Mannes ? Wenn wir das Ermessen des He rr "gelbst annehmen, so ist der Verkauf nichtig, gleichwie we""Jemand in der Art verkauft hätte, wenn er selbst wo" 6 'oder einem Stipulirenden ein solches Versprechen macht, W e •''ich will, gebe ich dir zehu[tau se nd Sestertien] ')'denn es darf nie dem Ermessen des Verpflichteten überlassewerden, ob er verbindlich sei. Daher haben die Alten da»"erachtet, es erscheine solches mehr dem Ermessen eines recl» -liehen Mannes, als dem des Herrn anheimgestellt. Wenn de» - "selbe daher die Rechnung abgelegt erhalten konnte, soIc"jedoch sich nicht oblegen Hess, oder abgelegt erhielt und <"Gegeutheil vorgibt: so ist die Kaufsbedingiing erfüllt, und <|Verkäufer kann aus dem Kauf belaugt werden. §. 1. _ .Kauf der Art: so theuer du ihn gekauft hast, so D*Geld ich in der Kiste habe, ist gültig; denn der P»'" 1ist nicht unbestimmt bei einem so klaren Verkaufe; die y° n 'traheuten nämlich kennen vielmehr blos den Betrag des K'"Schillings nicht, ohne dass solcher jedoch in der That i" ll,e 'stimmt wäre. §. 2. Wenn Jemand auf folgende Weis« S .kauft hat: das Landgut soll um Im ndert | t aH» e "SestertienJ und um wieviel höher ich d a 8 s e'wieder verkaufen werde, gekauft sein, so ist <|Verkauf gültig und gelangt sogleich zur Vollendung; den»"Preis ist bestimmt auf hunderttausend], erhöht sich aber, vf e "der Käufer das Landgut tlieiirer verkaufen wird. .
8. POMPON. lib. IX. ad Sabin. — Weder Kauf »«^-Verkauf Jagst sich ohne eine Sache, welche verkauft ' vve tre«oll, annehmen, doch können künftige Nutzungen und "r"..güllig verkauft werden, so dass, sobald das Junge g^ QV t
worden , der Verkauf als schon damals vollzogen bell'' 10 "
wird, wo dag Geschäft contrahirt ward. Hat aber der ^ ekä'ufer die Gehurt oder das Wachsthum verhindert, so *.'!'„er deshalb aus dein Kaufe belaugt werden. §. 1. Bis*' 01wird 1 jedoch auch ohne eine Sache ein Verkauf nngeiio"'"'' 'wie wenn Einer gleichsam das Glück, kauft; dies ist der!*' 1 »■wenn ein Fisch- oder Vogelfang-, oder was man von ö "' ! f r■worfenen Münzen erhaschen werde, gekauft wird; denn »Kauf bleibt güllig, wenn auch nichts gefangen (oder eiha» c
9) Zahlen ohne Beisatz sind stets als soviel tausend Sesterj 1zu verstehen. Avcnan. Ini. Jur. I. 24, A. <'•