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2 (1831)
Entstehung
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341
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De contrahendn emthne etc.

egräbniss bestimmten Platzes, den man nicht besitzen kann,ir « als solcher betrachtet, wenn jene von einem dessen Un-fcundig-en gekauft werden,

5. PAUL. lib. V. cid Sabin. weil ein freier Mensch°» einem Sclaven nicht zu unterscheiden ist.s 6. POMPOJV. Hb. IX. ad Sabin. Aber Celsus der°'>n sagt, man könne keinen freien Menscben wissentlich «teil, noch finde der Verkauf irgend einer Sache, wenn manWeren Unvcrausserlicbkeit] 7 ) kenne, Statt, wie den Götterng Weihte und zum Begräbnis» bestimmte, oder solche Platze,e Jche sich ausser dem Verkehr befinden, wie öffentliche,all "'cht zu dem Genieindevermögen gehören, sondern zur

gemeinen Benutzung- bestimmt sind, z. B. das Marsfeld...!. . Wenn ein Landgut auf einjährige, zweijälirig-e oder drei-'nge Frist unter der Bedingung- verkauft worden ist.'* dass. //t' \v "j Raufpreis bis zur bestimmten Zeit nicht gezahlt ff

otden, d a8 Landgut als nicht gekauft gelten sollte; jass fer- ff«Hs unterdessen der Käufer das Landgut bebaut und die ff

des iffer rf

H Vt 1 iiiiieraessen uer xvamer aas.anugui oeoaui und ai

i, rr " Cu te davon gewonnen hätte, solche nach Aufhebung- de» j 8 . z '""iickerstnt(et werden und der Käufer dem Verkäufe

den

spater erzielten Mindererlös durch Verkauf an einen An-

| vergüten solle;" so kann der Verkäufer, wenn bis zumstimmten Tage die Kaufsumine nicht berichtigt worden ist,. alb die Klage aus dem Verkauf anstellen. Auch dürfen* daran keinen Austoss nehmen, dass, ungeachtet der Kauf8 ^andg-utos als nicht gescheiten befrachtet wird, die Klage, dein Verkauf Statt finden solle; denn beim Kauf xmd Ver-

]jt, lnuss lna " Ine ' ir ^ e Absicht, als die Worte [der Bethei-

,o "I beachten, und wenn jene Verabredung getroffen wor-j .. !* 1> so liegt es am Tage, dass die Absicht der Parteientp y . "'''"'" ffi'ig-, dass, fallt; der Kaufpreis bis zur bestimm-y j*»* " lcut gezahlt worden, der Verkäufer dem Käufer nicht

. 1* licJifet, keineswegs aber, dass beide TiieiJe von der ansg . Kaufe und Verkaufe entspringenden Verbindlichkeit freide r * § 2. Eine Bedingung, welche beim Absclilussede V°"' rac ' s festgesetzt worden, kann später durch einen an-

2 n K * erlra ff abg-eändert werden; sowie man auch vom gan-,. , Aa "ie abstehen kann , wenn die beiderseitigen Leistungen

° c * nicht erfüllt sind »).Sc] ' IJLP. Hb. XXVIII. ad Sabin. Der Verlauf eines

^J^en in der Art, wenn derselbe nach Ermessen

r ,,.? se . r Zusatz ist nach «1er richtigen Erklärung erforderlich,8 ^luck a . a. O. p. 50. n. 53. A. «1. IV

\vMi' n J 1 **^*" Vent&ndsÖMB Jnuss man liier gegenseitige Ei'n-!"Sung »1er Wiederaulhebung des Contracls hinzudenken,

* '« O. Hl» Miir<i unoJ A .1 1>

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3« de ncsc. vend,

A. <1. R.