282 Pamdkct. L. XVII. Tit. 1. Mandat! vel contra.
auch Zinsen elnbiisst, oder wenn er ihn mir von genüge 01frei gemacht, selbst aber auf höhere Geld geborgt hat, «'"»ein Wort zu halten, so zweillo ich nicht, «las» er durch dieAuftragsklage auch die Zinsen erlangen müsse; und, wie fest'gesetzt ist, wird der Richter dieses Alles «ach Billigkeit er-messen. §. 10. Ich habe dir Geld gegeben , um es meine" 1Gläubiger auszuzahlen; du hast es nicht gethan; also wirst «"mir Zinsen zu entrichten haben, falls der Gläubiger auch vo"mir das Geld mit Zinsen zurückzuerhalten hatte; und so haKaiser fi e v e r u s an den II a d r i a n u s D e m o n s t r a t e s resc°'birt. §. 11. Wenn ein liederlicher Jüngling dir aufträgt, »"eine Buhlerin dich zu verbürgen, und du, dies wissend, deAuftrag übernimmst, so hast du nicht die Auftragsklage 5 ""es dasselbe ist, als ob du wissentlich einem Geld geliebe'hättest, der es verlieren inusste. Aber auch wenu er ferne" -dir aufgetragen hat, der Buhlerin unmittelbar Geld zu leinei")ist er nicht mit der Auftragsklage zu belangen, indem diegleichsam als ein der Kadlichkeit zuwiderlaufender Auf' 1 ' 8 »gilt. §. 12. Da Jemand au seiuen Freund einen Brief diese»Inhalts geschrieben : Ich bitte dich, dir meinen Fr e« 11 "'den Sextilius Crescens, empfohlen sein zu lasse"'»o ist er nicht aus einem Auftrage zu verklagen, weil d» e9mehr zu Empfehlung jenes Menschen, als um einen Au« r!1 "zu geben, geschrieben ist. §. 18. Wenn jemand Auftrag e |'
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theilt , einem Ilaiissohn Geld zu leihen, das derselbe M' 0wider den Senatsbeschlusa 2 6 ) aufnimmt, sondern in einem »°
clien Ver/iä'hniss wo der Vaier wegen de» Sondergiits °",
WP-jea Verwendung in seiuen Nutzen , oder au» »einem l" e '
heisa verbindlich ist 27 ), so ist dies ein erlaubter Auff ra jj.'
Noch mehr sage ich : wenn , da ich darüber, ob er das t" e ,
wider den Senatsschluss aufnehme oder nicht, ungewiss> ,lW .in jenem Falle nicht Willens war, es ihm zu geben, Je""' 1dazwischentritt xind sagt, er' iS ) nehme es nicht wider de»*" 3nalsschluss : leihe ihm auf meine Gefahr, du leihe*wohl ~ u )i 8 ° halte ich dafür, dass eiu solcher Auftrag * tahaft, und Jener mit der Auftragsklage zu belangen sei. §• *Wenn ich, nachdem ein Darlehn schon vorgestreckt war, de'Gläubiger auftrage, es vorzustrecken, so ist, sagt J'hji in'""",.sehr richtig, der Auftrag nichtig. Iudess , wenn ich dir *"getragen habe, zu warten, und den Schuldner der Zahl« 1 "«'wegen nicht zu drängen , sondern ihm Frist zu gehen, '"
26) Den Macedonianischen. S. oben B. 14. Tit. 6.
27) S. oben «las fünfzehnte Buth,
28) Der Haiissohn.
29) D. h. sicher.