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Panoect. L. XV. Tit. 1. De peculio.
eine kleine Habe (patrimonium pnsillum) 3 ). §. 4. Den [Begrifftvon Peculium aber bestimmt Tubero so, wie Celsus h"sechsten Buche der Digesten sagt: was ein Sclav mit Geneh-migung des Herrn abgesondert von dem Interesse des Herr»inue hat nach Abzog dessen, was er dem Herrn etwa schul-dig ist.
6. CELSUS lib. VI. Digest. — Die Begriffsbestimmungvon Peculium, welche Tubero aufgestellt hat, geht, wie Labe"sagt, nicht auf die Sondergüter stellvertretender Sclaven. U»"dies ist irrig', denn gerade um deswillen, dass der Herr demSclaven ein Sondergut bestellt hat, unterliegt er der Voraus-setzung, er habe auch dem stellvertretenden [Sclaven ein sol-ches] bestellt;
7. ULP. IIb; XXIX. ad Ed. — welche Ansicht de»Tubero auch selbst Celans billigt. §. 1. Und er setzt hin-zu, ein Pilegbefohhier oder Geisteskranker könne zwar einen*Sclaven ein Sondergut nicht bestellen, aber sei es vorher be-stellt, das heisst vor der Geisteskrankheit, oder von dem Vaterdes Pflegbefohlnen, so werde es nicht ungültig ans diese»Gründen. Diese Meinung ist die richtige und stimmt mit demzusammen, was Marcellus beim JuHanns bemerkend anführt»es könne der Fall sein, dass ein Sclav bei einem seiner Herrei*ein Sondergut habe, [und] bei dem Andern nicht; gesetzt dass dereine der Herren wahnsinnig oder ein Pilegbefohlner sei, wen' 1 »wie Einige angefiihrtennaassen glauben, der Sclav ei« Son-dergut nicht haben kann , ausser mit Zustimmung das Herrn»Ich aber glaube, es ist nicht nöthig, dass der Herr zustimme»dass der Sclav ein Sondergut habe, nur darf er nicht vervve'"gern, dass er es habe. Eiue andere Bewandtniss hat es m"
I der freien Verwaltung des Sondergutes, denn diese mttss na-mentlich zugestanden werden. §. 2. Zu keimen aber brauchter nicht durchaus die einzelnen Dinge, sondern mehr in baa-rem Werthansatz; und zu dieser Meinung ueigt sich Pom|i°'nius hin. §. 3. Dass aber ein pilegbefohhier Sohn eb«n s°>als ein [dergleichen] Sclav ein Sondergut haben könne, scbreiMPedius im fünfzehnten Buche, weil, sagt er, in diesem FalleAlles von der Verfügung des Herrn abhängt; also wenn auchder Sohn oder Sclav in Wahnsinn verfallen wäre, so werde"sie das Sondergut beibehalten. §. 4. Im Sondergute aber kö«-
3) Die Alten wissen auf etymologische Fragen herzhafter Aus-kunft zu gebe«, als die Neueren. Beispiele dazu linilen S' c "in Menge. Kann nicht peculium mit pecus in Verbindungstehen, zumal da es wahrscheinlich gemacht wer<len Wann,dass Peculium anfänglich gewisse Vorlheile begriff, di<' ll *ungewisser Abfall von der Viehzucht dem Sclaven zn 6**°gingen? —