140 Pandect. L. XIV. Tit. 1. üc exerdtoria actione,
gestellt ist, so verpflichtet er auch in dieser Beziehung denKheder. §. 4. Von welchem Stande aber dieser Schiffer sei»ob frei, oh Sclav, und im letztem Fall ob des Kheders odereines Andern, darauf kommt nichts an; ja auch nicht einmaldarauf, wie alt er ist, indem derjenige, der ihn angestellt)sichs selbst zuzuschreiben hat '). §. 5. Unter dem Schiffetversteht man nicht blos einen vom Kheder, sondern auch ein«'vom Schiffer Angestellten; so hat Julianus auf Aufraget'begutachtet, da der Kheder nichts 2 ) gewusst hatte. "Wenn <"'übrigens es weiss und zulässt, dass derselbe auf dem Schi" 0 'den Schifferposten versehe, so, ist er auzuseheu, als ob er ihnselbst angestellt hätte. Diese Meinung scheint mir beifalls'werth, denn für alle Handlungen eines Schiffers ! ) muss der-jenige haften, der ihn angestellt hat; sonst würden die [mWihm] Contrahirenden getäuscht, und es ist dies, des Nutzenswegen, beim Schiffer eher zuzulassen, als heim Factor. Wi"aber, wenn er ihn mit der Vorschrift angestellt hat, dass erkeinen Andern bestellen dürfe? — so ist zu untersuchen, obwir auch dann der Meinung des JuHanns beistimmen mögen.Man nehme nämlich auch an, dass er namentlich verboten habe»sich nicht des Titius als Schillers zu bedienen. Dennochwird man sagen müssen, dass der Vortheil der Schulenden soweit auszudehnen sei '). §. f>. Unter Schilf ist zu verstehe»sowohl ein Seeschiff als ein Flussschiff, oder was auf einemSee fährt, oder auch ein Floss. §. 7. Der Prätor gibt jedochnicht aus jedem Grunde eine,Klage gegen den Kheder, sonder"wegen einer solchen Sache;, der er [der Schiffer] vorgesetztist; d. h. wenn er zu dieser Sache angestellt ist, z. 15. we»"das Schiff zur Giilerfracbt, verdujugeu worden, oder er Dinge»die. auf der Fahrt dienlich sind,'gekauft, oder der Ausbesse-rung des Schilfs wogen etwas contralütt oder aufgewendetworden, oder die Mannschaft wegen ihrer Dienste Ansninchamacht. §. 8. Wie, wenn er ein Darlehn anfiümmt, ist diesals dieser Angelegenheit wegen geschoben zu betrachten '! Pe~gasu« glaubt, weuu er zum Vortheil eines Geschäfts, dem 6'______________
1) Wenn er einen Ttiimüntligcn anstellt, an den er sich nie" 1halten kann, well derkeihe s?war ihn, aber, ülc/it siefi seW>$gegen 1 ihn, verlüiidlich machen konnte.
2) Davon, dass seiu Schiffer seinen Posten einem Andern überIragen hatte.
3) Also auch für die von <lenisell>en vorgenommene Substitut' 10 "und deren Folgen, die Handlungen des HulmliUden.
4) D. i. däsS um <|ieses Vorlhcils willen . auch «Ion Handlung 0 "eines solchen wider das ausdrückliche Verbot des Micntf*snbstitiiirteii Schiffers verbindliche Kraft Kr Jenen beiz"'legen sei.