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2 (1831)
Entstehung
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136
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136 Pakdbct. L. XIII. Tit. 7. De pignor. actione vcl contra.

der Gläubiger] dies beabsichtigt bätte, dann werde, auch ehedas Geld gezahlt worden sei, auf das Interesse gegen denGläubiger geklagt. §. 1« Da Titius ein Gelddarlehn vom G'aju»Sejus unter dem Pfände von ledernen Säcken erhalten ha')[und] da Sejus diese ledernen Säcke in [seinem] Speicher hatte)so hat ein von der Proviantbehörde abgeschickter Hauptmanndie ledernen Säcke für den Proviant mit sich genommen, nnonachher sind sie durch die anhaltende Mühe des Cajus Sejus,des Gläubigers, wiedererlangt worden; ich frage, ob Titiu«)der Schuldner, oder Sejus, der Gläubiger, den Schaden, wd'eher [den Säcken] durch die Arbeitsleute zugefügt worden is'>[als den seinigen] anerkennen müsse? [Scävola] hat zu» 1Bescheid gegeben, dass dem gemäss, was angeführt würdejer 6 °) wegen des Schadens, welcher sich in dieser Hinsichtereignet hätte, nicht gehalten sei.

06) Dies ist wohl ohne Bedenken auf den Gläubiger zu beziehen-