1'andeci. L. XIII. Tit. 7. Do pignor. actione vel contra. 117
Siebenter Titel.
De pignor atitia actione vel conti- a.
{.Von der Pfandklage oder Gegenklage].)
1. ULP. Üb. XL. ad Sabin. — Ein Pfand wird nichturch die Uebergabe allein, sondern auch durch eine blosseebereinkunft begründet, wenn es auch nicht übergeben wor-
fPi 1St .* $* *• Wenn a ls° e i n Pfand [schon] durch eine blosseebereinkunft begründet worden ist, so wollen wir unter-"ciien, ob, wenn Jemand Gold vorgezeigt, als wollte er es• l "n Ifand geben, und Erz gegeben haben sollte, er das Gold°Jh Pfand verbindlich gemacht habe? Und es ist folgerichtig,ds _s das Gold verbindlich gemacht werde, nicht aber das Erz,
, eil sie über dieses nicht übereingestimmt haben. §. 2. Wenn
jedoch Jemand, als er Erz zum Pfand gab, versichert hat, dass
•es Gold sei, und es so zum Pfand gegeben haben sollte, ro
v »rd zu untersuchen sein, ob er das Erz zum Pfand verbind-
ich gemacht hat, und ob überhaupt Etwas, weil mau doch
er einen Körper [als Pfand] übereingestimmt hat, zum Pfand
Umgeben] zn se i n scheint. Und das ist mehr der Fall; esIr d jedoch der, welcher [das Pfand] gegeben hat, auf diee 8'enpfandklage gehalten sein, ausser dem Stellionatus *'),welchen er begangen hat.
2. POMPON. lib. II. ad Sabin. — Wenn ein Schuld-. ® r ein e [von ihm] zum Pfand gegebene Sache verkauft und1 er geben hat, und du ihm [nachher] Gelder geliehen hast,
eiche jener dein Gläubiger gezahlt hat, welchem' er dasand gegeben hatte, und du mit ihm übereingekommen bist,p f SS i en e Sache, welche er schon verkauft hatte, dir zum■ an< * dienen sollte, so ist bekannt, dass du nichts ausgerichtet, st 5 weil du eine fremde Sache zum Pfand erhärten hast;., 1,Ua wf diese Art habe der Käufer angefangen, das Pfandc S e '" befreites zu haben, und es habe [weiter] nicht zur• ach e g eUoi . t , dass das Pfand mit deinem Geld befreit wor-den 8e j,
, **• Idem Üb. XVIII. ad Sabin. — Wenn du, gleich alsQ » gleich darauf von deinem ScWildiier das [schuldige] Geld
ruckerhalleii würdest, ihm das Pfand zurückgegeben hast,
" • " er es durchs Fenster geworfen hat, [wo] es der auffan-
l^ 1 » Wollte, den er mit Fleiss da/u hingestellt hat, so, sagt
abeo, könnest du mit der DiebsUbllsklago] und auf Aus-
eterimg. gegen den Schuldner klagen; und wenn der Schiild-
er 5 da du iuVt der Gegen«fandklage klagst, die Einrede wegen
4l ) S. die Bern, zu L, 15. $.8. D. de his, q. not. inf. 3. 2.