116 Pandbct. h. XIII. Tit. 6. Convmodatx vel contra.
geben halte, welcher [dazu] so tüchtig war, dass Niemandfiütte glauben sollen, es werde geschehen, dass er von gewis-sen schlechten Menschen hinlergangen würde, so wird es dein)nicht mein Nachlheil sein , weun es etwa schlechte Mensche»weggenommen hatten.
21. AFRICAN. lib. VIII. Quacst. — Du hast mir ein"Sache geliehen, hast dieselbe entwendet, nachher, als du m' 1der Leih[klage] klagtest und ich nicht wusste, dass sie f 0 "dir entwendet sei, hat mich der Richter verurtheilt, und i« uhabe gezahlt, nachher habe ich erfahren, dass sie von dir eflt'wendet sei; man hat gefragt, welche Klage mir gegen dichzustehe? [Africanus] hat zum Bescheid gegeben, die Dieb'stahls[klage] stehe zwar nicht zu, aber die Gegenleihklag*werde für mich wirksam sein. §. 1. Bei dem Heere habe i^meinen Cameraden Gefässe zum Gebrauch auf gemeinschaftlich 6Gefahr gegeben, und sodann ist mein Sclav, nachdem er dies 8entwendet hatte, zu den Feinden übergelaufen, und nach!> erohne die Gefässe wieder ergriffen worden; dass ich die Leih'klage gegen die Cameraden nach dem Autheil eines jeden habe"werde, ist bekannt; aber auch jene können gegen mich «"'der Diebstahlklage] wegen des Sclaven klagen, weil aiidder Schädenanspruch dem Kopfe [des Sclaven, der ein Vefgehen begangen hat] folgt. Und wenn ich dir eine Sache a"'deine Gefahr zum Gebrauch geliehen haben werde, und die* evon meinem Sclaven entwendet werden sollte, so magst d"gegen mich mit der Diebstahlklage] wegen des Sclaven U 8 'gen können.
22. PAUL. Hb. XXII. ad Ed. — Wenn ein Sclav, wel-chen ich dir geliehen habe, einen Diebstahl begangen hat, 8 "fragt es sich, ob die Gegenleihklage genüge , auf die Weis e >anf welche sie zusteht, wenn du Etwas zur Heilung des Sd a 'ven ausgegeben hast, oder ob mit der Diebstahlklage] zu kl«'gen sei. Und es ist ausser Zweifel, dass derjenige, welche'um den geliehenen [Sclaven] gebeten hat, die Diebstahlskloge «'*Schädenklage hat; dass aber dann jener auf die Gegenleih[klag e lgehalten sei, wenn er wissentlich, das« es ein solcher ScWsei, [um] Einem, welcher [dies] nicht wusste, geliehen hat.
23. POMPON. Jib. XXL ad Qmnt.Muc. - Wenn**
dir ein Pferd geliehen haben werde, damit du es bis an eine"
bestimmten Ort gebrauchen solltest, so bist du, wenn oW
dass irgend ein Verschulden von deiner Seite eintrat, das.Pf er .auf der Reise selbst schlechter geworden sein sollte, anf ^Leihfklage] nicht gehalten, denn ich werde in dem [Zus' a °des] Verschuldens sein, der ich zu einer so weiten Reise l e ' n' Pferd) verliehen habe, welches eine solche Arbeit nicht i*'aushallen können.