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2 (1831)
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87
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Pandkct. I<. X1U, TU. 3. Da condictiono triticiariä. 87

Dritter Titel.D c conäictione triticiariä.

{Von der triticiarischen Condiction ').

1. ULP. Hb. XXVH. ad Ed. Wer bestimmtes baa-

e 'GeId forciert, bedient sieb, jener Klage: Wenn Bestiram-

e» gefordert werden wird; wer aber andere Sachen

' °>"dert,] wird [sie] durch die triticiarisebe Condiction fordern.

"d im Allgemeinen ist zu sagen, dass solche Sachen durch

,e se Klage gefordert werden, wenn etwa welche ausser baa-

. "i Geld sein sollten, mögen sie nach Gewicht oder nach

la a»s berechnet werden (co/islctil) , mögen sie bewegliche

,,'"> oder [Sachen] des Bodens. Darum fordern wir auch ein

|. ri| ndstück durch diese Klage, auch wenn es ein erbpacht-

Jueg (vecligalis) sein sollte, oder wenn Jemand ein Recht

'l'ulirt haben sollte, wie den Niessbrauch, oder eine Dienst-

'JDie Natur -4itmmj wie der Ursprung des Namens'Condiction,'st bekanntlich von jeher sehr bestritten gewesen. S.V. GlückCominent. Th. 13. S. 259 iF. Erst in neuerer Zeit hat man«her Beides befriedigende Auskunft durch Gans a. a. O.Abh. 1. §.4. erhalten, welchem in der Hauptsache Mühlen-bruch a. a. O. S 57 ff. und liocir. Fand. §. 705., undZimmern a. a. O. B. 3. }. 62. beigetreten sind. Dieser inden Quellen begriindelen Ansicht zu Folge ist condictio triti-ciariä diejenige, welche auf andere Sachen, als baares Geld(peeunia numerata) gerichtet ist, mögen diese Sachen nunbestimmte ausser baurein Geld oder unbestimmte sein. Sie'st also der cond. si certitm peictur entgegengesetzt, welche"in- anf baares Geld geht, und da die Eiiitheiliing in cond.c «rti und ineurti sich auf die Bestimmtheit oder Unbestimmt-heil des Gegenstandes bezieht, so folgt, dass die cond. si cer-'"wt_ petetur stets certi sein inuss (indem Geld ein uuvuruu-"erlich Bestimmtes ist), die triticiariä aber bald ccrii, baldineurti sein kann. Die weitere Ausführung s. bei Gaus.Nachdem nun bisher die Condiction in mehreren Titeln nach'hieu Entstehiiugsgriuiden aufgefasst war, schliesst sich die-"er Titel wieder an den ersten des 12. B. un, indem er dieverschiedenen Seiten der Condiction nach dem Gegenstandberücksichtigend, den Gegensatz zu der cond. si certutn pet.aufstellt. Der Name triticiariä ist aber am füglichsten daher""zuleiten, dass der Weizen (triticum) als Repräsentant allesdessen, was nicht baares Geld ist, angesehen wurde, ent-weder weil er der gangbarste Handelsartikel bei den RömernJy a r, oder weil die condictio auf andere Sachen, als baaresp Cl ''.» zuerst bei Getreide gegeben wurde. Da jedoch dieseKi'kla'rung auch kürzlich noch verworfen und <lcr Name von'ein angeblichen Erlinder der Condiction, T r i t i c i 11 s, hergelei-tet worden ist (s- Helft er Obserual. IIb. ad Gaji I. Com|*e»i. quartum p. 71.), so ist in der Uebersetzuug der latei-nische Name beibehalten worden-