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80 Pahdect. L. XII. Tit. 7. Da condktiono riiw causa.
erlangt er mit der Condiction des Unbestimmten, dass die ga< 1,eStipulation durch Acceptüation erlassen -wird; über wenn fda er Fünf versprechen musstc, Zehn versprochen hat, so W« rer [mit der Condiction] des Unbestimmten erlangen , dass eauf Fünf befreit werde. ,
4. AF1UCAN. Hb. VIII. QtiaesU — Es macht kern*Unterschied , ob ypn Anfang an Etwas ohne Grund ffeg<* eist oder ob die Gegenleistung, wegen welcher gegeben Vt°den ist, nicht erfolgt ist.
5. PAPINIAN. üb. XI. Quacst. — Die, welche iWOheim mütterlicher Seite heirathen wollte, hat Geld zur W\ (gift gegeben, aber niclit geheirathet; mau hat gefragt, ob sdasselbe zurückfordern könne? Ich habe gesagt, dass, da 'Geld wegen eines für den Geber und den Empfänger sc' ial, jliehen Grundes gezahlt werde, die Condiction wegfalle, ^,,bei einein gleichen Vergehen der Besitzer der vorzüglicheresei; und dass vielleicht Jemand, dieser Ansicht folgend, ^'.jBescheid gebe, dass die Frauensperson die Condiction '" ,haben werde. Aber mit Kecht vertlieidige man [die Ans 1 ' 'dass in dem vorliegenden [Fall] nicht sowohl ein schändb 0 !.Grund, als gar keiner vorhanden gewesen sei, da das G*Jweiches gegeben wurde, nicht in die Mitgift verwendet *uden konnte; [nicht ein schändlicher Grund,] denn es n<'> ^Jjum eines unehelichen Beischlafs, sondern um der Ehe vv'gegeben worden. §. 1. Eine Stiefmutter hat [ihrem] Stiells jfleiue Schwiegertochter [ihrem] Schwiegervater Geld als W ygegeben, aber ihn nicht geheirathet; die Condiction scuel '.'.j ke r<den ersten Anblick wegzufallen, weil [schon] nach dem V<n Jjrecht eine Blutschande begangen wird; aber es ist doe'» .^ jjjmehr in diesem Falle gar kein Grund zum Geben einer IM'»vorhanden gewesen. Die Condiction steht daher zu.
95) Poii'orcm. essn possessorium (ebenso oben L. 8. de c °'"jetfturp) d. Ii. wenn das Geben sowohl dem Geber, W" ^pEmpfänger zur Schande gereicht (wie hier, wo sie c, " e 0 i»'in verbotenen Graden mit einander eingehen wollten), * f«,die Lage <les Besitzers des Gegebenen insofern die '» e fjil'als er behält, was er hat, und «lies also , wenn er B 01 "ger war, nicht zurückgefordert werden kann.