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Pandect. t. XII. Tit. 7. 7)tf comlictfono üna cfutsa. 79
"der wenn Jemand eine IVichtschuld gezahlt haben sollte. Wer'^r ohne Grund versprochen hat, kann nicht eine Quantität,!| a _er keine gegeben hat, condiciren, sondern die Verbindlich-st selbst. §. 1. Aber auch wenn er wegen einer Gegen-«Mung versprochen hat, die Gegenleistung aber nicht erfolgtI?') so muss man sagen, dass die Condiction Statt habe. §. 2.™$ vom .Anfang an ohne Grund versprochen sein, oder mag1,1 Grund zum Versprachen vorhanden gewesen sein, der aber"gcho'it hat, oder (als Gegenleistung) nicht erfolgt ist, so?"*» man sagen, dass die Condiction Statt finden werde.?'*• Es ist bekannt, dass man nur das von Jemand condiciren'Dil, was entweder nicht ans einem rechtmässigen Grund an11 gekommen ist, oder auf einen nicht rechtmässigen Grund
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XXXII. ad Ed. — Wenn ein TuchbereiterI e 'iler, um sie zu waschen, geiniethct, hernach, da sie ver-. , e " worden , dem Eigentbümer den Werth, ans dem Vor-le "'l-Contract] belangt, geleistet, und nachher der Figenthü-. ' die Kleider gefunden haben sollte, auf welche Klage mussh 0 ' 1 ' I Jener] den Werth erlangen, welchen er gegeben hat?i ^ Cassins sagt, dass er nicht blos aus dem Alicth f-Con-i..^] klagen, sondern auch gegen den Fig-enthiinier condicirenI ""e; ich glaube* dass er die Klage ans dem Mielh[-Con-? . ct ] jeden Falls hat. Ob er aber auch condiciren könne, istfy e 'Streitfrage, weil er nicht eine Wichtschuld gegeben hat.ti?" n wir nicht etwa glauben, dass so cowlicirt werden könne,j c h als ob ohne Grund gegeben sei; denn nachdem dieKlei-m gefunden worden sind, scheint gleichsam ohne Grund ge-
e, J Worden zu sein,«tu 3 \ JULIAN. !'»• VIII. Dl^rst. — Diejenigen, welchedl ? Griiiid verbindlich gemacht werden, können mit der C<-^.° n des Unbestimintcn erlangen, dass sie befreit werden;l;, , '"acht es keinen Unterschied, ob Jemand die ganze Ver-ii|, lt; hk«it ohne Grund übernimmt, oder eine grössere, als er1^1 . "neu musste; ausser, dass bald mit der (Condiction dasVf f •' "'K' wird, dass man von der ganzen Verbindlichkeit*W % ^ ver( le, bald, dass man erleichtert werde, wie der, wel-W ** e hn versprochen hat [, da er nur Fünf schuldete]; denner gar keinen Grund zum Versprechen gehabt hat, so
r/r/" ''" ,,,: * ( n ' so die sogenannte cond. ex mvluo, die causan„ ■ > C "« A « »on secuta ii. s. w), UieilsJiezeichnct er insbe-
""'»Uero -i:,. r'„...i:_.:„.....„1.1... :.T^
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.«ü? '"? Condiction, welche in den Fällen eines Habens
welche keine eigene benannte Art
Die einzelnen Fälle siehe beiff. und Mühlenbruch Doctr.
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<lerr- G ''" ml 7 " slcllt > f " r VV /^"diction gegeben ist.
ran *- §. 657.