Druckschrift 
3 (1831)
Entstehung
Seite
908
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90S Pandkct. L. XXXVII. Til. 15. De obsequüs parciUibus eic-

und dem Sohne mnss die Person Seine» Vaters und Freilassers«i<»<« als eine geheiligte erscheine».

10. TRYPHONIN. üb. XVII. Dop. , Rucksichlhchde» der Freiheit wegen Auferlegten hat der Vater an »eine»au» der Gewalt entlassenen Sohne kein Recht , weil den Rin-dern nichts auferlegt zu werden pflegt, und Keiner behaupte»würde da»s wie der Freigelassene dem Freilasser,' auch derSohu dem Vater als Eallasser aus der Gewalt durch einenEid verbindlich werde; denu die Rinder sind ihren hUerawohl kindliche Liebe, aber keine Dienste schuldig.

11. PAPIN. lib. XIII. llesp. Eine Freigelasseneigt nicht undankbar, wenn sie von einer Kunst wider de«Willen der Freilasserin Gebrauch macht.