578 Pandbot. L. XXXIV. Tit. 5. De rebus dubits.
zweihundert[tausend Sestertien] dreihundertftau-8end], so bat zwar jede einzelne Summe für »ich eine be-stimmte Bedeutung , allein es entsteht durcb eine Verbindungder Art eine Zweideutigkeit; man muss jedoch annehmen, dassdadurch ein Anspruch nicht auf dreihundert! tausend ], sondernauf fiiufuundert[tausend] begründet werde, weil beide Summenverbunden werdeu. §. 1. Wenn Jemand ein Vermächtnis* derArt errichtet: das Se janische Landgut soll meinErbe dem Attius mit dem Dion, dem Sclaven desMävins, geben, so ist es zwar zweifelhaft, ob dem Diondag Landgut auch vermacht, oder ob Dion mit dem Landguteselbst vermacht sei. Allein man muss hier doch annehmen,dass nicht blos das Landgut, sondern auch der Sclav Dionvermacht sei, zumal wenn kein hinreichender Grund vorhandengewesen ist, dem Dion dasselbe zu vermachen. §. 2. Wennwir eine Stipulation folgeudergestalt fassen, gelobst da,wenn du den Sclaven oder das Landgut nichtgibst, hunderttausend Sestertien] zu geben?so muss beides erfüllt werden, um nicht in die Strafe derStipulation zu fallen, d. h. die Stipulation tritt in Wirkung;es mag keines von beiden , oder nur das eine erfüllt wordensein. Dasselbe ist einleuchtend, wenn mehrere Thatsachenausdrücklich angegeben sind, von denen wir wollen , dass siegeschehen solle», und so stipuliren: wenn etwas davonnicht geschieht; z. B. es solle Stichus, DamaSund Heros gestellt werden; wenn einer vonihnen nicht gestellt werde, sollen zeh n[t a "'»end Sestertien] gegeben werden; denn es » stnolhwendig, alle zu stellen, um der Stipulation ein Genüge z"leisten. Oder , um es noch deutlicher auszudrücken , wolle*wir annehmen, dass die Stipulation so gefasst worden sei:wenn du den Stichus und den Damas und denHeros nicht »teilst, so «ollen zehntausendSestertien] gegeben werden; dann kann keinZweifel Statt finden, dass alle, einer wie der andere, gestellt-werden sollen. §. 3. Ob man eine Stipulation so fass'»wenn das Eine oder das Andere geschieh*»oder so: wenn etwas von dem nicht geschieht■wovon ausgemacht worden ist, dass es g e*geliehen solle, dazwischen ist der Unterschied, da' 9 »wenn auch, dafern das Eine geschehen, in der That das E'° eoder das Andere geschehen ist, dennoch daraus nicht wenig 8 'folgt , das« das Eine oder das Andere nicht geschehen sei;denn es kann beides zugleich wahr sein, obwohl es entgegen'gesetzter IVatur ist, weil , in Betracht, dass der Begriff n'' c ^'vom Allgemeinen , sondern vom Besouderu entnommen Yffr'v