Pvndkct. U XXXIIf. Tit. 10. B* snpellcclilu hlgata. 501
sofern der Vermäohtnissiiihaber uiclit darthue, dass der Testa-tor audi diese» gemeint habe.
9. PAPIN1A«. üb. Vir. Bespons. — Ist der HausralhVermacht worden, so wird dadurch, dass zum Ueberflusse ein-zelne Stücke ans Uiikunde aufgezählt worden, das allgemeineVermächtniss nicht entkräftet. Wären jedoch Stücke in be-s 'inimter Anzahl aufgeführt worden, so wird darunter hei die-Se » Rubriken ein der Gattung' bestimmtes Maass verslanden.Eben dies wird bei dem Vermächtnisse eines Grundstücks mit"er Einrichtung angenommen, wenn einigen Stücken eine be-stimmte Zahl beigefügt ist. §. 1. Man nimmt an, dass zum''■'iisrathe Tische von jedem Slolfe gehören, sowohl silberne,"'s mit Silber eingefnsste. Denn das» silberne Bettstellen undsilberne Armleuchter zum Hausralh gehören, hat die spätere/j eit angenoiiiuien, indem bereits Ulysses, wie Homer es will,"as aus' den Stämmen eines grünen üaumes gezimmerte Bett,Was Penelope als Zeichen für die Wiedererkennung ihres Mau-"W erhielt, mit Gold und Silber schmückte. §. 2. Hat Jemandalj er seinen snmmilichen Hansrath vermocht, so wird doch dasz, "u Pfände erhaltene Silberzeug darunter nicht mit begriffen,Weil er hur seinen Hausrat!) vermacht hat, besonder* wennUles Silberzeug- nach dein Willen des Schuldners nicht im Ge-brauche des Gläubigers sich befand , sondern nur hingegebenJJ'är zur Sicherheit des Vertrags, als verpflichtendes Hand für" le Rückgabe der Sache.
10. JAVOLEN. lib. J1I. ex Post. Ldbeon. — Jemand,
'«'eher alles Gewehe und Dinge vou mehrereu Gattungen
"• "attsrath zu rechnen pflegte, hatte seiner Gattin den Ilaus-
■'tli vermacht. Mit Recht Verneinten Labeo, Ofiliua «nd
, a *cell ins, dass auch das Gewebe in dem Vermächtnisse
-pfiffen sei., weil unter der Benennung Hansrath nicht das
Webe als begriffen betrachtet werden könne. ., «1. Iukm üb. X. e.V Post, Ijabeon. — Labeo und Tre-
M8 nehmen an, dass eherne Gefiiss» zu springenden Wns-4
' ', tngfeicLen Alles, was mehr zur Annehmlichkeit als um
p,i 4 . ** ns "willen angeschalft worden, nicht zum Ilausrathl r e "' Mtirrhinisch« imd gläserne zum Gebrauche beim Essena,' , "^eu angeschaute Gefässe werden unter den IlausrathBer ecliiiet.
e5n *'-*• LA15EO lib. IV. Pith. er PuuL Epilnm. — Sowie
nn / ave /,,m Dienste'in der Stadt und auf dem Lande nicht
'. .* c ' em Orte, sondern nach der Art Beines Gebrauchs uiiter-
'l eu wird, so inuss auch städtischer Vorralh und ilaus-
de ' «'"" Gebrauche '■> der Stadt nicht auf die Oeitlichkeil iu
- r »tadt oder auf dem Lande bezogen werden; und es ist
«rosger Unterschied, ob der Vorralh oder Ilausrath, weh