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3 (1831)
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500 Pahdbct. h. XXXIII. Tit. 10. He svpelleuile legtff*

zu einer andern Gattung gehört, wie z. B. silbernes Tafel-geschirr, Ueberröcke «nd Togen, dem IlausratLe hinzuzurech-nen pflegte, so durfte man deshalb nicht annehmen, dass unterdenn vermachten Hausratbe auch diene Gegenstände begrill'enseien. Denn nicht nach der Meinung' Einzelner, sondern nachdem allgemeinen Gebrauche müssten Benennungen verstandenwerden. Dies, sagt Tubero, leuchte ihm wenig ein; dennwozu, spricht er, Benennungen, als nur um den Willen de»Erklärenden anzuzeigen? Wenigstens glaube ich nicht, das»Jemand eine Benennung für etwas gebraucht, wovon er nichtglaubt, dass er sich in der That der Benennung bedienthabe, womit der Gegenstand benannt zu werden pllegt''")Denn die Worte sind nur ein dienstbares Mittel; übrigens darlauch von Niemandem angenommen werden, dass er etwas ge-sagt, was er nicht vorher überlegt habe. Aber so sehr ichauch die Gründe und das Ansehn des Tubero anerkenue, sokann ich doch dem Servius nicht Unrecht geben, dass mannicht annehmen dürfe, Jemand habe etwas gesprochen, ohnesich dazu der eigentümlichen Bezeichnung bedient zu haben.Demi obgleich die Absicht des Sprechenden früher und wich-tiger ist, als die Sprache, so nimmt man doch nicht an, dassJemand ohne Sprache geredet habe, oder man imisste anneh-men, dass auch diejenigen, welche nicht reden könneu, schonbei einetn Versuche dazu und mit irgend einem Tone, xai '///avaQ!)-Q(]) (fttovTj (d. i. mit unarticulirten Lauten) wirklichsprechen.

8. MODEST, lib. IX. Retpott». Als Jemand seinerGattin ein Haus mit allen Gerechtsamen, Zubehör und llatis-rath vermacht halle, wur.de angefragt , ob auch das silberneEs»- und Trinkgeschirr als in dem Vermächtnisse enthaltenanzunehmen sei? Er antwortete: sei etwas unter dem IlauS-rathe von Silber, so müsse es verabfolgt werden; das silberneEss- und Trinkgeschirr müsse nicht verabfolgt werden, i"

90) Diese Stelle hat einige Dunkelheit: quemquam dicere quotlwo« seniiret , ut maxhne nomine usus sil, quo id tippelt«'' 1solet. Haloander schiebt daher vor solet ein non ein; diesverwirft Jauch, de Kigation. p. 77. und schlügt vor, appel-lare zu lesen. Wenn man dies als zulässig anerkennt., 8 °ist alle Schwierigkeit gehoben; denn soviel ist klar, ilusHTubero die eigentümliche Benennung im Sinne des Testa-tor« verslanden wjssen will, wenn auch der allgemeine Ge-brauch dagegen ist. S Pereuon. 1.1. c. 18. (Th.Ott.p til4.)So wie wir die Stelle nach unserm, Text nehmen müssen,innss man den ganzen Salz ab zusammenhängend denke»,wo dann der Nachdruck auf dem sentiret liegt , indem''"*appellnri solet jedeu Falls den allgemeinen Gebrauch be-zeichnet. A. d. Jl.