498 Pandkct. L. XXXIII. Tit. 10. De aupellectUe Icg'ata.
fern sie nicht einem Orte ausschliesslich zngetheilt ■wordensind. §. 2. Ausserdem Kasten, Schränke. Einige glaube»jedoch mit Recht, dass Kasten und Schränke 86 ), wenn sieder Bücher, Kleider oder anderer Geräthschaften halber ange-schafft worden sind , nicht zum Hausrath gehören, weil dieSachen selbst, für welche sie bestimmt worden sind, nichtzum Hausrath gerechnet werden. §. 3. Gläserne Ess- undTrinkgeschirre gehören znin Hausrat he, wie die thöuernen;und nicht blos gemeine, sondern auch die von grossem Wer-the. Denn es kann nicht bezweifelt werden , dass auch sil-,berne Waschbecken und dergleichen Wassernäpfe, sowie ver-silberte oder vergoldete und mit Edelsteinen besetzte Tischeund Bettstellen zum Hausrath gehören , und zwar geht die»soweit, dass eben dasselbe Rechtens ist, wenn sie auch ganzvon Silber oder Gold sind. §. 4. Bei den inurrhiiiischeii undkrystallenen Gefässen kann bezweifelt werden, ob sie wegenihres ausserordentlichen Gebrauchs und Werlhes zum Hausrathgerechnet werden müssen. Aber auch Ton diesen Gegenstän-den limss dasselbe gesagt werden. §. 5. Es kommt auchnicht darauf an, von welchem Stoffe die Sachen sind, welchezum Hausrath gehören. Doch gehörte [früher] zum Hausrathweder ein silberner Schwankkessel, noch irgend ein silberne*Gefüss, vermöge der Strenge der Vorzeit, -welche keinen sil-bernen Hausrath verstattete. Heutzutage wird in Gemässheitdes Gebrauchs der Unkundigen 87 ) ein silberner Armleuchternur, wenn er unter dem Silberzeug aufgezählt worden, auchzum Silberzeug gerechnet; und bildet hier der Irrthum dasRecht.
4. Idüm IIb. sing, de instrum. signif. — Reisewagen s 8 )und die dazu gehörigen Sitzbäuke pflegen zum Hausrathe ge-wählt zu werden.
kritischen Bemühungen mehrerer Ausdrücke ebend. und TVi-col. Catharinaei (Jbserv. et Com. lib. II. cap. 40- (Tb.Meerm. VI. p. 783 a.) A. d. R.
86) S. Bynkershoek Obs. IV. cap. 6. A. d. R.
87) Diese Stelle, wo zuvörderst zu bemerken ist, dassdieLes-
art der Florciiline, imperitorum hoffentlich nicht, mehr be-zweifelt wird, will sagen: es ist eine ausgemachte Sache,dass heutzutage silberne Armleuchter zum HatlSgetälh gerech-net werden, und mir, wenn Jemand dessen iiiikuiidifr eine"solchen zum Silber zahlen sollte, hat es dabei sein Bewe«"den, weil der Irrtham hier den Rechtibegriff bildet; s. Pe'*Perenouii udnimadvers. I. c. 18. iTh. Ott. I. p 614.) Des.Heraldi Obs. et Einend, cap. 2'J. (Ib. II. p. 1348.) A.d.B-
88) liheda ist im Gegensatz zu carriria, ein offener HeiseWfl"gen, der nicht, wie letztere, hauptsächlich für Frauen be-stimmt war. A. d. R.