Pandect. L. XXXIH. Tit. 6. De trtlico, vino, oJeo legalo. 461
dann unter der Benennung Wein nicht verstanden , wenn sieVon dein Testator nicht mit zu dem Wein gerechnet wordens '"d. Denn sonst wird, wie Sabiuus schreibt, unter derBenennung Wein Alles begriffen, was der Hausvater zumWein rechnete ; daher sowohf Essig, den der Hausvater demWein beizählte , als Cyder , Cainum und alles Uebrige , wasW den Geschmack, und den Gebranch der Menschen demWeine beigezählt wird. Ist der gesaminte Wein, welchender Hausvater be.sass, sauer geworden, so erlischt dadurch dasyennächtniss nicht. §. 1. Hätte Jemand Essig vermacht, so'3t in dem Vermächtnisse der Essig nicht begriffen , welchendw Testator dem Weine berechnete; wohl aber gehören dieKünstlichen Saucen 4 *) dazu, weil man sie zum Essig zählt.§• 2. Ebenso, wenn Jemand den Wein vermacht hat, welchener besass, und dieser hernach sauer geworden ist; wäre erBleich von dem Hausvater nachher unter den Essig gestelltforden , so wird er doch unter dem vermachten Weine be-Sfiffeii, weil das, was zur Zeit der Testainentserrichtiing Wein^ ar , bezeichnet worden ist. Und es ist dies allerdings rich-"S > insofern der Wille des Testators nicht entgegensteht.*• 3. Ist aber der väterliche Wein vermacht worden , so ist?•"" das als vermacht anzunehmen, was der Testator zum7»eine rechnete, nicht was dessen Vater. Ebenso, wenn der"ondergutswein 4G j vermacht worden ist, nur derjenige darnn-,er begriffen ist, welchen die Sclaveu dazu rechneten. Warumab er hier solcher Unterschied ? Weil der välerliche Wein sich
c uou jm Gebrauche des Testators selbst befand , der Sonder-Kotswein aber den Sclaveu zum Gebrauch verblieb, §, 4,
"diso, wenn aller Wein vermacht worden;■y 10. I1ERMOGEN. lib. II. Jur. Epilom. — so mnss das
e »"mäcli<iiitis nach dem Gebrauche des Testators beurtheilt
«•■den, d. i. welche Jahrgänge Wein von ihm als alter Weinbraucht wurden; erhellt dies nicht,
11. ULP. Hb. XX11I. ad Sabin. — so wird der als
„^ e 'n des verllossenen Jahres wird unter der Benennung- alter
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^ er Wein angenommen, der nicht neu ist; d. i. auch der
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12. PAUL. lib. IV. ad Sabin. — denn wollte manli f % •A.nderes annehmen, was sollte als Anfang, was alsde des alten Weins angenommen werden ?
. > Jimoamt/ifi conlriti sapores, acirfo vino infus!, asperrltni*"*'"-'* '"'_ adwndum vel eoccitandum stomaclium ab ffißiaawyuod est mttngo vc/, vi a/ii pulant, acetntn coagulaiuvt, fjuod
46^'tv° '{'*"'"'"■ ""' <<<!""> aceti saporam fucit. H r i s f.) wach der Analogie von Sdttdergut, weil mit pnculii°ezeichnet wird, quiequid in Pecutio est aul ex Fei
are. Alles'eciltio.