Pandkct. L. XXXII. De legatls et ßdeicomiimsis III. 407
richteten, städtische zu «ein schienen. Man mu«a aber sage»,das» unter städtischen diejenigen zu verstehen sind, welche derHausvater unter die städtischen zu rechnen pflegte; wa» vor-züglich aus den Verzeichnissen des Gesundes , desgleichen aus«en Nahrungsmitteln erkannt werden kann. §. 1, Ob die Jä-Rei" und Vogelsteller unter den städtischen, oder > ländlichenIScIaven] begriffen werden, kann gezweifelt „werden; aber'"an inuss sagen, wo der Hausvater sich aufhielt, i und sie er-nährte, dahin müssen sie gerechnet werden. §. 'i. Die Maut-*sel(reiber gehören zur städtischen Bedienung, ausser weuu|*** Testator sie zu einer Landarbeit bestimmt halte. §. 4.»Venu die Sclaven, welche Sänftenträger sind, vermacht sind,"o wird, wenn einer zugleich Sänftenträger und Koch seiu«ollte, | derselbe] zu dein Vermächtnis« hinzukommen. §. 5.Wenn dem Einen die llaussclaveu, einem Andern die Läuferhermacht sind, so werden, wenn einige sowohl llaussclaveu,B 'S Läufer sein sollten, [dieselben] zu den Läufern gehören;denn alle Mal geht die Art der Gattung vor. Wenn beidez " der Art oder zu der Gattung gehören, so w'erden sie ge-wöhnlich gemeinschaftlich we'rdeu.
100. — 99. / W«. 9,S. 11,,/ ____JAVOLEN. üb. II. c.v
J^Osler. Leih -----■ Mein Erbe soll ver urlheilt sein, dem
L ii c i u s T i t i u s d e n S l i -c hu s, in e i n e n S c 1 a v e n, z u r ü c k-z "geben, oder so: er boII jenen meinen Sclaven Je-11 ein zurückgeben; Gas cell ins sagt, das» er gegebenVerden müsse; auch Labeo missbilligt die» nicht, weil dem,welchem zurückzugeben befohlen wird, auoh zugleich zu ge-!""» befohlen wird. §. 1. Zwei marmorne- Bildsäulen waren,•jemandem namentlich, desgleichen aller Marmor vermacht;^scellius glaubt, dass keine marmorne Bildsäule weiter, au-sser zweien, gebühre; Ofilius und Treb a t i us Iglaiiben] das"■«geiüheil; Labeo billigt die Meinung des Gase eil in» , und''äs halte ich iür wahr, weil mau daran«, dass [der Tesfafor]zvve, Bildsäulen vermochte, erseben kann, das» er nicht der"Iein,i„g. gewesen, linier dem Marmor die Bildsäulen zu vm-
Wiaeheii, §. "J. Meiner Ehefrau gebe und vermache
ich dj e Kleiduiifr,- den weiblichen Putz, allen•^clunuck, alles Gold und Silber, Was um ihret-willen gearbeitet und angeschafft worden ist*,^rebatins glaubt, dass diese Worte: wa« um ihretwil-len gearbeitet .und angesclia f ft worden ist, »ich nurjj«f das Gold und Silber beziehen, l'ro ru Jus auf Alles, und«»es ist mich wahr. §. 3. Trebatius hat das Gutachten «r-•ueilt, dass dem, welchem Corinlhisrhe Vasen vermacht wä-r en, auch die zur Aufstellung dieser Vasen angeschafften Un-terlagen gebühren. Labeo aber billigt das nicht, weuu der