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3 (1831)
Entstehung
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386
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385 Pakdbot. L. XXXII. De legatis et fideicommissis III«

$. 6. Unler vermachten Papieren wird, weder [zur Verfertig:»"»von] Papier angeschaffte Papierstatide, noch Papier, das nochnicht fertig ist, begriffen werden. §. 7. Aber wenn Jemandeine Bibliothek 2s ) vermacht haben sollte, so fragt es sich, obblos der Schrank oder die Schranke darunter begriffen seil»werden, oder aber auch die Bücher darunter begriffen S'"" -Und passend sagt Nerva, es komme darauf an, was derle-stator im Sinne gehabt habe; denn auch den Ort bezeichne[das Wort] Bibliothek, und bald den Schrank, wie wir sagen:er hat eine elfenbeinerne Bibliothek gekauft, bald die Bücher,wie wir sagen: es habe [Jemand] eine Bibliothek gekauft'Wenn also Sabinns schreibt, dass die Bücher [dem VC"machlnifi.s] einer Bibliothek nicht folgen, so ist das nicht durch-aus wahr; denn zuweilen müssen auch die Schränke geleistetwerden, welche sehr Viele Bibliotheken nennen. Freilichwenn man mir den Fall vorlegen sollte , dass die Schränkemit einein Theil des Hauses zusammenhangen, oder daran be*festigt seien , so werden sie ohne Zweifel nicht gebühren , dasie ein Theil des Gebäudes sind. §. 8. Was wir in Bezugauf eine Bibliothek verhandelt haben, dasselbe verhandelt P om-j>oni us im sechsten Buche aus dem Sabinns in Bezug arfeine vermachte üaelyliolhek 2S ), und sagt, dass auch die iii»S edarunter begriffen seien , nicht blos das Behältnis» , welchesum der Ringe willen angeschafft sei ; dies inuthmasst etaber daraus, dass man anführt, Jemand habe so vermacht:meine D a c t y 1 i o 1 h e k und die Ringe, w e 1 c li o ichetwa noch an ss er dem habe; und er sagt, dass auchI, abeo dies geglaubt habe. §. 9. Es gibt aber einige Dinff e >welche einem Vermächtniss jeden Falls folgen, wie ein ver-machtes Bett auch die Bettstiitzen in sich begreift, und zu denSchranken und Kästchen Schlösser und Schlüssel gehören.

53. — 52. Vulg. 51. Hol — PAUL. lib. IV. udSabin. —

Es ist bekannt, dass wenn Silber vermacht ist, die Schmuck-kästchen dem Vennächtnissinhaber nicht gehören. §. 1. Des-gleichen gehören xu vermachten Ringen nicht die Daefj liofhekeii.

5*. — 53. Vulg. 52. Höh — POMPON. Üb. VU-ad Sabin. — Wenn ich dir ohne lYebenbestiminiing EtwV*vermacht, dann nachher so geschrieben haben werde: ausser'dem noch soll mein Erba, wenn d.is Schiff a»*Asien gekommen sein wird, ihm ein Landgut g«-

28) Es ist hier die Zusammensetzung des Worte» hiblwihe.Maus dem Griechischen ßißXöi und fojxj; 7 .u berücksichtigen,welches letztere Wort Bebä'ltnfgg, Schrank u. tfergl. bedeutet.

29) Jlactylioiheca , bald eine Sammlung von Ringen, bald we-gen der Zusammensetzung mit ,'h^>j, ein Behältniss^ in wcl-ehern Ringe aufbewahrt werden. S. L OS. ü. h. t.