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3 (1831)
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384
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384 PAWDKCTt l>. XXXII. De legatis et fidefcommtesis IH«

Fall im Sinne gehabt habe, wo er von der Curatel und Vor-mundschaft befreit werde. §. 3. Aus diesen und ähnlichen[Bestimmungen] erhellt, dass Sabinus bei der Auslegung dieAbsicht [des Testators] untersucht habe, «nd er würde gewissnicht zweifeln, dass, wenn einem Mündigen und noch vielmehr,wenn Einem , der älter als fünfundzwanzig Jahre ist, so ver-macht sei, der Testator die eigene Gewalt [des Verinächtuiss-inhabers] im Sinne gehabt habe. §. 4. Auf diese Weise aberäst dieser Satz von verschiedenem Sinn, und gibt Gelegenheitzur Untersuchung der Willensmeiuung [des Testators] , Wauch jener , wenn Jemand so geschrieben haben sollte : wenner eigenen Rechtens geworden sein wird; denn ein Mal wirder so, das andere Mal so verstanden, und bald enthält er dieBefreiung von der Gewalt, bald die Mündigkeit , oder auchdas füufinldzwanzigste Jahr. §. 5. Ich für meinen Theil glaube,dass auch , wenn Jemand einein schon Mündigen , der jedochjünger als fünfundzwanzig Jahre ist, so vermacht haben sollte:wenn er zur Mündigkeit gelangt sein wird, er das Alter imSinne gehabt habe, welches die Wiedereinsetzung in den vori-gen Stand entbehrt. §. 6. Desgleichen kann auch , wenn Je-mand so: wenn er zu seinem Alter gekommen seinwird, oder so: zum gesetzmässigenAlter, [vermachthaben sollte,] über die Willensmeiuung des Testators gestrittenwerden, ob er [nämlich] die Mündigkeit, oder fünfundzwanzigJahre im Sinne gehabt habe, nicht weniger, als wenn Jemandso hinzugesetzt haben sollte: wenn er zum rechtmässi-gen Alter gekommen sein wird, oder: wenn er zumreifen Alter, oder: wenn er gross geworden sein

SU — 50. ritig. 49. Hai — PAUL. lib. IV. ad Salin. --

Wenn einer Hanstochter so vermacht sein sollte: wenn siei n ihre eigeneVorm ii lidschaft gekommen sein wird,so -wird es ihr dann gebühren , wenn sie mannbar gewordensein wird.

52. — 51. JPWfc; 50. Ifal. — ULP. Iib. XXIV. ad Sabin. —Unter der Benennung Bücher werden alle Bünde begriffen,mögen sie aus Papier, oder aus Pergament, oder ans irgendeinein anderen StoiE bestehen; aber auch wenn sie aus Länden-,hast i e ), wie sie Einige verfertigen, oder ans irgend einer an-deren Kinde bestehen, so wird dasselbe zu sagen sein. Wem»sie aber aus Pergament-, oder Pa/>ier-, oder Elfenbeintafeln,oder [ans Tafeln] von anderem Stoff, oder aus Wachstäfelchenbestehen sollten, so wollen wir sehen, ob sie geleistet werden

26) In philyra, aut in tilitt; beide Ausdrücke bezeichnen wohldasselbe. S, Brisson s. v, pfa'fyra.