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3 (1831)
Entstehung
Seite
310
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310 Pandkct. L. XXA. De legatis et fidetcommissis I!.

der etwas von dem Seinigen vermacht habe, der, was er ver-macht hat, schlechterdings herausgeben nuisste? §. 2. Wennnun zur Familie desjenigen, welcher das Fideicominiss hinter-lassen hat, drei Personen, in gleichem oder ungleichem Gradeverwandt, gehören, so reicht hin, wenn dasselbe einem vonihnen hinterlassen wird; denn nachdem der Wille [des Testa-tors] erfüllt ist, fallen die Ansprüche der übrigen wegen nichteingetretener Bedingung * l ) weg. §. 3. Wenn aber einervon der Familie zum Erben ernannt nnd jenes Grundstück 8 a )einem Fremden ausgesetzt ist, so kann auf das Fideicominissaus dem ersten Testament ebenso gut geklagt werden, als wenn,Niemand von der Familie Erbe des Erben geworden wäre;doch ist dies so zu verstehen, dass der zum Erben Eingesetzte,vermöge der Einrede der Gefährde, den Andern, die auf dasFideicominiss klagen, seinen Theil daran abziehen kann; dennaus demselben Grunde, weshalb die Ansprüche der anderenzuzulassen sind, rechtfertigt sich die stillschweigende Abrech-nung S3 ). §. 4. Wenn er "*) Zwei aus der Familie zu un-gleichen Theilen zu Erben eingesetzt, und einen Theil, etwaden vierten, desselben Grundstücks einem Fremden vermachthat, so findet, wegen der Autheile des Grundstücks, welchedie beiden Erben vermöge ihres Erbrechts behalten , kein An-spruch aus dem Fideicommisse Statt; ebenso wenig, als wenner dem Einen das Grundstück zum Voraus vermacht hätie;hingegen wegen des andern dem Fremden zugewendeten Theilskönnen Alle, die zur Familie gehören, auf gleiche Antheileklagen, so dass, wegen der beiden Erben , zwei Antheile ab-gerechnet werden. §. 5. Aber auch wenn der Erbe das Grund-stück Einem von der Familie vermachte und ihm als Fideicom-iniss auflegte, dasselbe einem Fremden auszuantworten, hatman gefragt, ob dieses Fideicommiss gefordert werden könne.Ich habe gesagt, es könne nur insofern gefordert werden, alses von dem Werthe des Grundstücks verstanden würde. Wennjener erste Testator das Fideicominiss so angeordnet hätte:ich ersuche dich, das Grundstück, wem oder wel-chen von der Familie du willst, zu hinterlassen,80 würde Alles klar sein; hätten die Worte so gelautet: ich

8t) Nämlich der negativen , wenn nicht ein anderes Familien-glied erwählt wird ; die für jedes einzelne Fainilieng-lied still-schweigend in dem Fideicommisse liegt.

82) Der Gegepstand des Fideicommisses.

83) Da Keiner aus der Familie erwählt worden ist, go gehörtdas Fideicominiss allen Fainiliengliedern, mithin auch demeingesetzten Erben; deshalb soH dieser seinen Antlieil iune-behälten können. G'iijae. Observ. üb. XV. e. 1.

84) Der mit dein Fide'coiumiss des Grundstücks beschwerle'Erbe.