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VORBEDINGUNG. BREITE
schild soll womöglich von der anderen Straßenseite gesehen undnicht durch davor befindliche Pflanzung verdeckt werden.
Also einmal ist der Charakter der Straße als WohnstraßeVorbedingung für die Anlage von Vorgärten. Sodann kommtdie Breite der Straße in Betracht. Daß Vorgartenstraßen vonBauflucht zu Bauflucht eine gewisse Mindestbreite haben müssen,ist selbstverständlich. Immerhin mag darauf hingewiesen werden,daß stille Wohnstraßen mit niedrigen Häusern Fahrdämme vonmöglichst geringer Breite und ziemlich schmale Bürgersteigehaben können, so daß noch Raum für Vorgärten übrig bleibt.Falsch ist es dagegen, wenn man Vorgärten um jeden Preiseinrichten will und diese im Verhältnis zu der Höhe der Häuserzu schmal macht.
Bei ganz niedrigen Häuschen, wie man sie in Arbeiter-Heim-stätten, Sommerfrischen u. dergl. antrifft, genügt oft schon ein2 m breiter Vorgartenstreifen. Und dies um so mehr, wenn dieHäuschen nicht dicht zusammenstehen.. Bei offener Bauweisehandelt es sich eben nur um schmale Verbindungsstücke derGärten, in welchen die Häuser liegen. Deshalb kann hier dieVorgartenbreite geringer sein als bei geschlossener Bauweise.Hier sollten die Gärtchen vor mehrstöckigen Häuserreihenmindestens 5 m breit sein.
Bei der Verbindung von Vorgärten mit Alleepflanzung in denStraßen hat man früher manche Fehler gemacht, weil über dieAusschmückung des Straßenbildes durch Grün noch zu wenigErfahrungen vorlagen. Man tat häufig des Guten zuviel undpflanzte auf schmalen Bürgersteigen große Baumarten vor dieVorgärten. Das Begehen von baumbepflanzten Fußsteigen vongeringer Breite ist unbequem. Für die Vorgärten kommt noch deÜbelstand dazu, daß die Straßenbäume ihnen Licht und Luft neh-