I 52 ARCHITEKTONISCHE U. LANDSCHAFTLICHE LÖSUNGEN
architektonische Anordnung- im ganzen Garten nur nach eineran Vandalismus grenzenden Zerstörung des vorhandenen Baum-wuchses möglich gewesen wäre. Dies beweist, daß über dieArt der Gärten von Fall zu Fall entschieden werden muß. Imvorliegenden Beispiel dürfte wohl auch der eifrigste Verfechterdes Architekturgartens nicht mit rein architektonischen Lösungenausgekommen sein, wenn er die natürlichen Reize des Geländeserhalten wollte.