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Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten, in Preussen, zu Magdeburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzbogen ... Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
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08 (33) 50gehalten / auch niemand der Religion halber seine Wohnung zuverändern / noch an einem anderen Orth / als da er seßhafft / seinesGefallens zu heyrathen benommen / auch wegen der Religion nietmand verachten/ nachgeruffen/ außgeschrien oder gescholten/ nochauß Kauffmanschafften und Handwercken / oder Zünfften / Ge-meinschafften / auß öffentlichen Gewerb / Handthierung / Handwer-cken Contracten, Kauff- und Verkauff, beweg- und unbeweglicheGütern / auch Vernäherungs-Recht wo selbiges üblich / noch auchvon der Magistrats-Wahl und anderer Promotion zu Ehren-Aembteren, in so weit sie solches Anno 1629. herbracht, oder derenfähig gewesen/ noch von einigen Erbschafften oder Legaten/ wieauch Hospitalen-Waysen-Siechen- oder Leprosen-Häusern, All-mosen / noch anderen gemeinen Gerechtigkeiten oder Handlungenvielweniger von öffentlichen Kirch-Höffen der Catholischen anOrthen, da die Catholische keine eigene Kirch-Höffe haben, undehrlichen Begräbnüssen der Religion halben / da sie gleich ihre ei-gene Kirch Hösse hätten / gleichwohl von ihren Erb-Begräbnüssenin Catholiſchen Kirchen oder Kirch⸗Hoͤffen nicht außgeſchloſſen,noch auch von ihnen von Begräbnüß-Kösten ein mehreres als vonanderen/ und weiter als derselben Pfarr-Kirchen Gerechtigkeit indergleichen Fällen mit sich bringet, gefordert, jedoch daß bey derBegräbnüß ein- oder anderer Religion wan es dem Herkommenzuwider / und wan sie in derselben Kirchen kein Exercitium haben /auff den Kirch-Höffen oder in den Kirchen nicht geprediget / son-dern die Predigt und andere Ceremonien an dem Orth ihrer ge-wöhnlicher Ver sammlung verrichtet / auch der ein vor dem andernin Schatzungen und Contributionen / Diensten und Bürgerli-chen Lasten übernommen / sondern alle und jede so wohl Catholischeals Evangelische Unterthanen gleich tractiret werden / wan auchjemand / entweder ein Römisch-Catholischer oder aber ein Reli-gions-Verwandter seine Religion verändern / und eine andere(wofern dieselbe im H. Röm. Reich und im Instrumento nur zu-gelassen ist) führen und üben will / geduldet werden / und mit freyemGe-