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Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten, in Preussen, zu Magdeburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzbogen ... Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
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(2) 50R8NEmnach zwischen dem Durchleuchtigsten Für-sten und Herrn, Herrn Friederich Wilhelmen, Marg-Graffen zu Brandenburg, des Heil. Röm. ReichsErtz-Cämmerern und Churfürsten, in Preussen, zuSMagdeburg, Gülich, Cleve, Berge, Stettin, Pom-mern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Crossenund Jägerndorff Hertzogen, Burg-Graffen zu Nürenberg, Für-sten zu Halberstadt, Minden und Camin, Graffen zu der Marckund Ravensberg, Herrn zu Ravenstein, und der Landen Lawen-burg und Bütau / rc. Und dan zwischen dem auch Durchleuch-tigsten Fürsten und Herrn, Herrn Philipp Wilhelm, PfaltzGraffen bey Rhein in Bayern / zu Gülich / Clev und Berge / Her-tzogen, Graffen zu Veldentz, Sponheim der Marck, Navensbergund Mörß / Herrn zu Ravenstein / rc. am 4. Febr. des 1665. Jahreunter anderen ein Interims-Vergleich in Puncto Religionisdurch höchstgemeldter Ihrer Chur- und Fürstl. Durchl. Durchl.gevollmächtigte Räthe in der Stadt Dörsten auffgerichtet wor-den, vor einkommener Ratification aber, so wohl ratione Exer-citii Religionis, als ratione bonorum Ecclesiasticorum, aller-hand Schwürigkeiten sich hervor gethan, dahero solche Hand-lung biß hiehin unvollzogen geblieben, anjeno man aber beyder-seits für gut angesehen / jetztgemelte Difficulanten und Schwürig-keiten aus dem Wege zu raumen, auch an statt eines InterimsVergleichs, eine beständige, immerwehrende, auff den allge-meinen Reichs-Frieden gegründte durchgehende Religions-Verordnung zu Ihrer Chur- und Fürstl. Durchl. Durchl. undDero Unterthanen besserer Beruhigung auffzurichten, inmassendemnechst darüber durch die hierunten benente Ihrer Chur- undFürstl. Durchl. Durchl. Räthe auff Ratification ferner verab-schiedet und verglichen worden, wie folgt: Daß zwar der ange-regte zu Dörsten deßfals auffgerichteter Vergleich in allen seinenPun-