Druckschrift 
Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten, in Preussen, zu Magdeburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzbogen ... Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen
 

45 (26) SeFerner Neben=Recess.U wissen seye hiemit/ als bey des jetzt auffgerichteten Reli-gions-Recess Ratification und Vollnziehung an SeithenIhrer Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg erinnert undSvorgeschlagen worden/ daß die in §. Drittens zu Hinlegung dervon der Zeit wehrender Religions-differentien/ rc. gesetzteparenthelis; Wan vier oder funff Familiæ oder Haußgesindeihrer der Evangelischer Religion vorhanden, zu Verhütungkünfftiger Disputen ausgelassen werden mögte, so dan zum an-dern wegen des §. Wan sich auch in den übrigen jetzo vorhan-denen Evangelischen Exercitiis, &c. Ihre Fürstl. Durchl. zuNeuburg sich dahin erklären wollen, daß Sie annoch ferners anzwey oder drey Oertern / da das Evangelische Exercitium vorhan-den (welches daselbsten sonsten vermög der Regul des Jahrs 1624.nicht zu gestatten) ein jedes gegen Nachlassung zweyer Oerter /welche sonsten vermög Instrumenti Pacis den Evangelischen zu re-stituiren, in ihrem Stand gelassen werden mögten, Ihre Fürstl.Durchl. zu Neuburg aber alles das jenige / was zu Beruhigungbeyderseits Landen und Unterthanen und der Religion Sicherheitund Befestigung, auch die künfftige Irrungen und Klagten ab-zuschneiden, dienlich vorzustellen geneigt, so haben sich dieselbe da-hin erklärt, daß wie die bey dem ersten Puncto vermeldete Parenthesis in obgemeltem §. Drittens zu Hinlegung im Gülich undBergischen / rc. also auch folgends darnach eben dergleichen Paren-thelis wegen der Clevisch-Marck- und Radensbergischen sich be-findet und eingerückt worden, daß beyde eines und andern Ortsaußgelassen und im übrigen dem auffgerichten Vergleich nach ge-lebt / und zur Execution gestelt werden möge. Was aber zum an-dern die über den Haupt-Recess, im Hertzogthumb Gülich benen-te sechs ferner begehrte jetzige Exercitia anlanget, wollen dieselbedeswegen dieses heylsame Werck nicht zurück lassen / sondern der

gemhenUutSept