(31) so-forderen mögen, auch niemand der Evangelischen von den Catho-lischen / mit Kirchen-Meystereyen / und dergleichen Kirchen-Dien-sten beschweret, es auch ebener Gestalt mit Administration einerjeden Religion üblicher Sacramenten und daran gebührenden Ge-bührnüssen, gehalten werden; Es sollen gleichwohl Unsere Evan-gelische Unterthanen bey den Catholischen Processionen und wandie Heilige Sacramenten zu den Krancken getragen werden / keinAergernüß noch Scandal würcklich geben/ und da sie den Catholi-schen bey den Processionen oder Außtragung der H. Sacramentenbegegnen, sich aller Bescheidenheit gebrauchen, und denen mitentdecktem Haupt ihnen zu Gemüth kommenden Priester undCatholischen gleichfals mit entdecktem Haupte Ehre beweisen,oder biß daran dieselbe vorüber, in ihren Häusern verbleiben oderauff die Seite / oder in ein Hauß gehen.Und weil sich Unsere Unterthanen Unseres als des Landes-Für-sten Exempel billig zu bequämen, und dahero (ob sie gleich Evan-gelischer Religion) bey denen einfallenden Catholischen Feyr-Ta-gen / welche wie gebräuchlich in den Catholischen Kirchen / als gebot-tene Feyr-Tage von der Cantzel verkündiget werden / Ihrer Lan-des-Obrigkeit zu unterthänigstem Respect, auch Gleichheit mitihren Benachbahrten zu halten sich aller äusserlicher Hand= undFeld-Arbeit gleich den Catholischen zu enthalten, so wollen j dochWir und Unsere Successores Hertzogen zu Gülich und Bergeunsere Evangelische Unterthanen deßfals in ihren Gewissen nichtbeschweren, oder zu den Catholischen Ceremonien nicht verbin-den / wie dan auch unsere Ambtleuthe dieselbe unter dem Schein,daß in der Stille in ihren Häusern gearbeitet, mit einiger Inqui-sition, weniger unsere Evangelische Unterthanen mit Observirung der Römisch-Catholischer gebottener Feyr-Tagen wider dieObservantz des Jahrs 1629. nicht beschweren, sonderen wie es indemselbigen Jahr einem jeden Ort damit gehalten, ohne Unter-scheid und Exception des damahligen Zustands hinführo observi-ren, sonsten in den Städten Elberfeld auch in denen Barmen undSo-
Druckschrift
Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten, in Preussen, zu Magdeburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzbogen ... Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen
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