Druckschrift 
Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten, in Preussen, zu Magdeburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzbogen ... Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
Seite
20
Einzelbild herunterladen
 

05 (20) 50dafür gehalten, daß die weltliche Jungfräwliche Stiffter zu Bed-bur Oberendorff, Frewdenberg, Gevelsberg, Clarenberg, Herdickewie auch St. Walburg in Soest / und zu Schilschede in der Graff-schafft Ravensberg, zu Unterhaltung der Adelichen Töchter ver-ordnet, die von dem Adel aber, in den Clev-Marck- und Ravens-bergischen Landen mehrentheils der Evangelischen Religion zuge-thane / daß diesem nach den Evangelischen der mehrer Theil / den Ca-tholischen aber die übrige Præbenden zugewendet / und deßwegenanjetzo ein sichere Verordnung auffgerichtet werden mögte. IhreFürstl. Durchl. zu Neuburg aber dabey allerhand erhebliches Be-dencken getragen. So ist dieses jedoch endlich dahin genohmenworden / daß die jetzt auff gemelten Stifftern vorhandene Catholi-sche unturbirt gelassen / auch bey den künfftigen Vacantien so wohldie Catholische als Evangelische der Præbenden fähig seyn / unddarzu befordert werden können und mögen. Jedoch dieser Gestalt,daß auß obgemelten acht Stifftern auff vier derselben zum wenig-sten das dritte und auff den vier übrigen der vierte Theil mit Ca-tholischen Jungfrauen besetzt seyn und bleiben solle; Und daheroauff den jenigen / da anjetzo nicht drey oder vier Catholische vorhan-den / die erledigte oder resignirte Præbenden an die Catholische solang / und an die Evangelische eher nicht vergeben werden sollen / bißdaran auff einem jeden Stifft wenigst drey oder vier Catholischtwürcklich providirt seynd / und ihre Præbenden haben. Und wei-len man so gleich/ auff welchen Stifftern der dritt-oder vierte Theilwenigst Catholisch seyn solle, nicht entscheiden noch benennen kön-nen, so solle solches bey denen im Dörstischen Vergleich beliebtenCommissarien ehisten Ankunfft in das Hertzogthumb Cleve undGraffschafft Marck unter Ihrer Chur- und Fürstl. Durchl.DurchlRatification geschehen / alles jedoch mit diesem außtrücklichen Be-ding und Vorbehalt, daß unangesehen, da ein- oder ander Stifftmit dem dritten oder vierten Theil Catholischen besetzet, IhrerChur= und Fürstl. Durchl.Durchl, wie auch anderen Collatori-bus frey stehen / und unbenohmen seyn solle / die folgends vacirendePræ-

Præ

queſehezweitholnüsliche