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Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten, in Preussen, zu Magdeburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzbogen ... Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
Seite
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08 (21) So-Præbenden ihres Wohlgefallens auch an Catholische zu conferiren / dergestalt / daß die Anzahl der Catholischen über gemelten drit-ten und vierten Theil zwarn vermehret, aber nicht geringert wer-den könne noch möge. Ebener Gestalt bleiben in diesen Stifftern,da die Abtißin / Probstin und andere Prælaturen oder Officia perVota der Stiffts-Jungfrauen erwehlet werden, die Catholischeso wohl als Evangelische / auff welche die mehrere Vota fallen wer-den / solcher Prælaturen / Officien / da sie darzu erwehlet / oder postuliret, oder auch da dieselbige sonsten ohne Capitular-Wahl von derAbtißin / oder anderen Prælaten und Superioribus von Alters hereallein conferiret werden, fähig, also, daß dieselbe ohne Unterscheidder Religion darzu erwehlet / postuliret / oder darmitten providi-ret werden, jedoch mit diesem außtrücklichem Beding, daß, da derdritte oder vierte Theil Catholisch / zum wenigst auch die dritte dervierte Abtißin auß den Catholischen alsdan erwehlet/ oder sonst einequalificirte Catholische darzu postuliret / oder von den Superiori-bus angeordnet werden solle, in alle Wege und zu jeder Zeit abersollen so wohl in diesem als anderen Stifftern und CollegiisManns- und Frau-Persohnen, da beyder Religion Subjecta vor-handen, den Catholischen ihr freyes öffentliches Exercitium zu be-quemer sicherer Zeit und Stunden Vor- und Nachmittag / unangesehen sie dasselb Anno 1624. nicht geübt haben mögen, unturbirtgestattet, und sie darin keineswegs behindert werden, auch zu sol-chem Ende derselben Probsten, Beichtiger oder Sacellan auß derStiffts-Mittelen und Gefällen / welche bey vorigen Zeiten / da dasStifft noch gantz Catholisch gewesen der zeitlicher Probst Beich-tiger oder Sacellan genossen / eine billige Competentz wenigst vonzwey hundert Reichsthaler oder so viel derselb vorhin bey den Ca-tholischen gehabt, und geniessen können, Jährlichs zugelegt undangewiesen, wie imgleichen denen Evangelischen in denen ihnenassignirten Zeiten und Stunden keine Eintracht noch Behinder-nütz zugefügt / noch sie mit denen bey ihrer Religion nicht gebräuch-lichen Ceremonien beschweret werden. Und weilen beyderseitsC 3Re-