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Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten, in Preussen, zu Magdeburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzbogen ... Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
Seite
18
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05 (18) So-werden sollen, bey welcher Regul des allgemeinen Frieden-Schlus-ses es dan in den Hertzogthumben Gülich und Berg aller übrigerBeneficien und Geistlicher Güter halber, wie dieselbe Nahmenhaben mögen, auch deren Rhenten und Gefällen es durchgehendsund beständiglich verbleiben und gelassen werden sollen. Weilenaber Ihre Churfürstl. Durchl. zu Brandenburg darfür gehaltendaß selbige Regulam in den Clevisch-Marck- und Ravensbergi-schen Landen gleichfals durchgehends einzuführen / allerhandSchwärigkeiten würde erwecken, so ist zum Andern solche hinwegzu nehmen gut befunden, und können höchstgemelte Ihre Fürstl.Durchl. zu Neuburg / rc. auß denen oben angezogenen Ursachen ge-schehen lassen, daß von obgemelten Vicareyen, Beneficien undGeistlichen Gütern die jenige, welche in den Clevisch-Marck- undRavensbergischen Landen zu dem Evangelischen Gottes-Dienst,Schulen und Studenten vor dem Jahr 1651. würcklich applicirtseynd / denselben verbleiben mögen. Was aber sonsten zu weltli-chen oder zu anderen dan jetztgemelten Usibus verwendet / oder auchwohl von den Patronis und Collatoribus von denen den Catholi-schen vermög dieses Vergleichs competirenden Beneficiis selbstgenossen worden / den Catholischen inskünfftig bey Execution die-ses Vergleichs alsobald unweigerlich restituirt / und in dessen Ent-stehung durch die in dem Dörstischen Vergleich außgesehene Com-missarios nach Inhalt desselbigen Vergleichs die Gebühr verord-net werden soll. Solten aber den Evangelischen vor dem Jahr1651. einige solche Beneficia applicirt seyn / welche den RömischCatholischen Pastoren entzogen / und es dahero denselben anjetzo annöthiger Subsistentz ermanglen, alsdan wollen Se. Churfürstl.Durchl. darin remediiren/ und jetztgemelte Pastoren entweder mitdenselben, so bald sie vaciren werden, oder anderen erst vacirendenBeneficien hinwiederumb providiren / immittels aber / und bißsolches würcklich geschehen / mit einer solcher Beysteur / daß Jähr-lichs biß zwey hundert Reichsthaler/ oder so viel er sonsten von dergantzen Pfarr oder Beneficio genossen und gehabt / oder geniessenkönnen

könneohnfegemvorh.wolloder

ciaten,darandannach