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Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten, in Preussen, zu Magdeburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzbogen ... Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
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36 ( 13 ) 50Processionen, Umbtragung der Sacramenten / und sonsten einigeAergernuͤß gegeben / noch Insolentien verübet / sondern zu Erhal-tung Respects, Ruhe und Einigkeit, die Ubertretter von IhrerChurfürstl. Durchl. und Dero Beambten darfür angesehen, son-sten aber an einige Ceremonien, wie die auch Nahmen haben mö-gen / nicht verbunden seyn sollen. Und weilen den gemelten unterIhrer Churfürstl. Durchl. gesessenen Catholischen gleichfals wohl-anständig sich Ihrer Churfürstl. Durchl. als ihrem Lands-Fürstenzu bequemen / als sollen sie ebener massen und sonsten sich verhaltenwie oben von denen unter Ihrer Fürstl. Durchl. gesessenen Evan-gelischen wegen Celebrirung der Feyr- und Bett-Tagen verord-net worden, also, daß dießfals zwischen beyderseits Unterthaneneine durchgehende Paritæt nach einer jeden Religions-Ordnungobservirt, jedoch dabey Niemand in seinem Gewissen beschwerenwerde.Fünfftens / so viel das privatum oder domesticum ReligionisExercitium angehet, ist dasselbe dahin declarirt worden, daß sowohl den Römisch-Catholischen als Evangelischen Ritterbürti-gen / sonderlich / welche den Gottes-Dienst in der Nähe nicht habenkönnen, frey stehe, auff ihren eigenen Häusern für sich, und ihrHauß-Gesinde, und weiter nicht das Exercitium ihrer Religionungehindert zu üben / Priester / Pastores, Prediger und Præcepto-res zu halten, und was dem Gottes-Dienst anklebt, auff gedachtenihren Häusern zu verrichten, auch einem jeden der übrigen Unter-thauen, welcher an dem Orth seiner Wohnung oder in der Näheseines Gottes-Dienst nicht abwarten kan, in solchem Fall, wan erdurch Kranckheit oder andere Hindernüß das publicum Religio-nis Exercitium nicht gebrauchen könte / die Sacra in seinem Haußextraordinariè für sich, und seinem Gesinde, und weiter nicht zugebrauchen / und sich darzu eines Priesters / Pastoris, Predigers,oder Præceptoris zu bedienen frey stehen; Indeme sich auch zwi-schen der einen und anderen Religion Pastoren, Pfarrern undPredigern des Kinder-Tauffen halber Irrungen und Mißver-ständnüssen