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Neben-Recess Zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, des H. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern, und Churfürsten, in Preussen, zu Magdeburg ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berge Hertzbogen ... Uber den Punctum Religionis und andere Geistl. Sachen, in denen Gülich-Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
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05 ( 12) 50nachbahrten zu halten / sich aller äusserlicher Hand- und Feld-Ar-beit gleichs den Catholischen zu enthalten, so wollen jedoch höchst-gemelte Ihre Fürstl. Durchl. und deren Successores Hertzogen zuGülich und Berg Ihre Evangelische Unterthanen dießfals in ih-ren Gewissen nicht beschweren, oder zu den Catholischen Ceremonien / mit Pflanzung der Meyen / Strewung des Graß / Auffwar-tung im Gewehr oder dergleichen nicht verbinden, wie auch dieBeambte selbige so wenig/ als die Catholische unterm Schein/ daßin der Stille in ihren Häusern gearbeitet / mit einiger Inquisitionweniger Dero Evangelische Unterthanen mit Observirung derRömisch-Catholischen gebottenen Feyr-Tägen wider die Obser-vantz des Jahrs 1624. nicht beschweren, sondern wie es in selbigemJahr an einem jeden Ort damit gehalten, ohne Unterscheid undException des damahligen Zustands hinwieder observiret wer-den sollen. Was aber die Stadt Elverfeld / auch in den Barmenund Sohlingen betreffet, haben Ihre Fürstl. Durchl. unter heuti-gem Dato eine solche beständige, immerwehrende Verordnung(darauff gehalten werden soll) ergehen lassen, daß dieselbe sichihrer Handlung wegen deßfals mehr zu beschweren haben. Sol-ten aber Ihre Fürstl. Durchl. oder Dero Successores zu Abwen-dung Krieg Pestilentz oder andere gemeine Gefahr oder Schwü-rigkeiten einige Buß- oder Bett-Tage oder auch für eine sonder-bahre gemeine Gnad und Wohlthat GOttes, Danck- oder Fest-Tage anordnen, sollen die Evangelische nicht weniger als die Ca-tholische ein jeglicher nach seiner Religion Weiß solche Buß-Bett-und Danck-Fest-Täge zu feyren schuldig und gehalten seyn, eben-mässig bleibt unter Ihr. Churfürstl. Durchl. gesessenen Catholi-schen frey, und bevor die Cathol. Feyr-Täge in ihren Kirchen undHäusern zu feyeren, auch ihre Processiones, und andere Cere-monien / wie von Alters / zu halten / darin denselben von den Evan-gelischen in Ihr. Churfürstl Durchl. Landen auch keine Hinde-rung noch Eintracht geschehen, weniger, wie gemelt, zu ihren Kir-chen, und bey Verrichtung ihres Gottes-Diensts, wie auch denPro

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