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Aachen war ein königliches Kamiriergutj (villa indominicata) in dessen Feldmark alles Grundeigenthnm deinKönige gehörte, welches entweder auf seine Rechnung gebaut , oder ihm zinspllichiig war.
Die damaligen Bewohner Aachens waren von denen , welche in allen königlichen Villen und Palläslenvorkommen in nichts unterschieden. Die Ministerialen des Pallastes oder der Pfalz (minisleriales palalij)machten die angesehene Classe aus. Sie verrichteten den persönlichen Dienst, des Königs, wenn er in den-selben mit seinem wandernden Hole einkehrte. Sie wohnten den Höffesten und Geprängen bei. Auch dieGefälle des Pallastes und der Villen verwalteten sie und hielten über die Untergeordnelen Gericht.
Die übrigen Einwohner aber waren leib-, zius- und hofhörigen Colonen (servi üscales. nscalini regii),die unter dem besagten Aetor dominicus standen, und aus denen in der Folge die zunftigen Bürger zumThcil entstanden sind. Beide Gassen wurden zwar zu der Familia dominica , doch gewöhnlich nur dieLetztern gerechnet.
Das Local-Capitular, welches nach Baluze ') und Walter 2 ), Karl d. Gr. um 800 orliess, gibt uns überdie damaligen Einwohner des Pallastes unl des Fleckens wie auch über die Sittenlosigkeit derselben einezu deutliehe Aufhellung , als dass es seinem Jnhalle nach hier nicht sollte mitgelheilt werden.
Der Kaiser befahl nämlich seinen Ministerialen an der Pfalz Aachen recht nachdrücklich an, auf ihre un-tergebenen Leute, auch auf die ihres Standes d. i. andere Ministerialen eine rege Aufsicht zu haben , insbe-sondere aber genau nachzusehen , ob nicht fremde , unbekannte Leute oder gar Huren sieh bei ihnenaufhielten. Wäre dieses der Fall , so sollen sie dieselben gleich in Haft nehmen und ihm darüber berich-ten lassen.
Gleicher Auftrag wurde,den Ministerialen der Kaiserin, und denen der Sohne des Kaisers eilheilt, DerAclor Balberltiä, unter dem die Leibeigenen des Königs, sowohl die in dem Flecken , als auch die in dennächstgelegenen und zum Pallaste Aachen gehörenden Orten (Villulis) standen , musste die Wohnungendieser inspieiicn ; Peter und Gunzo die Versammlungs-Orte oder Zimmer 3 J des weiblichen Geschlechtes.Erualdus die Häuser der Kauf- und Handels-Leule , sowohl die der Christen als die der Juden , und zwarzu der Zeit , in welcher die Aelteren (Seniores d. i. deren Vorsteher) abwesend waren.
Ferner befahl der Kaiser den im Pallaste Wohnenden , weder Diebe , noch Mörder, noch Ehebrecher ,überhaupt keine die ein Criminal Verbrechen begangen , bei sieh aufzunehmen noch zu verheimlichen,Die hier aufgezählten Verbrecher und ihre ''■ heilnehmcr wurden, wenn sie sieh nicht gehörig ausweisenkonnten , unter andern mit der Sloekprügel-Slrafe auf dem öffentlichen Markt belegt.
Es war also zu Karls Zeilen in dem Flecken Aachen schon ein Marktplatz, auf welchem Lebens-Bedürfnisseanzukaufen waren , den ich aber für den jetzigen Marktplatz nicht gehalten haben will.
Das Capitular de Vi'lis Karls, mit welchem der grosse Kaiser seine Staats- und Landw irlhsschafl-Kcnnl-nisse bekundet, gibt alle damals auf und in den Villen (Meierhöfen) gehaltene llauslhiere vollständigund bestimmt an , unter welchen doch der Esel gar nicht genannt Dieses Thier wird wohl zu den Zeilender Karo'ingcr in unsern Gegenden sich noch nicht vorgefunden haben. Das Brandholz Hess man meistensdurch Jochkühe aus dein Walde führen.
') Cod. diplom. aquen. pag. 73. N. 101.
2 ) Corpus juris germanici aniiqui. T. II. pag. 148. Jdeler in seine»! schätzbaren Commenipr, überEinhardi vitam Kaivli M. Hamburg 1K3Ü. Ir Bd. Seite 24 hall dafür, Ludwig der Fromme habt)
diese Anordnung ergehen lassen.s ) Scruras i. e, Seraones. du Gange Gl >ssar,