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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
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37§. 99.Verdienste des Ordens des h. Benedictsum Teutſchland.Man muß freilich die Zeiten in welche dieStiftung der Cloͤster faͤllt, nicht mit denjetzigen vergleichen, nicht das damaligeTeutschland mit dem gegenwärtigen ver-wechseln. Eine Nation, die aus ihrer Wild-heit den ersten Schritt zur Cultur that;ein sumpfichter waldigter Erdstrich, vollwilder Thiere, konnte auf keine andere Artbehandelet werden. Die in Horden herum-ziehende Nation mußte den Werth ihresvernachlässigten Bodens kennen lernen, manmußte sie daran fesseln, fixiren, um sie zu-gleich zu Menſchen und Chriſten zu bilden.Die aus Italien und England als Missio-näre nach Teutschland geschickte Benedictinerübernahmen nicht allein das mit unsäglicherMühe und Aufopferung verknüpfte Predigt-amt, sondern sie siedelten sich zugleich an,erbauten sich bleibende Aufenthaltsorte,Clöster, machten grosse Wüsteneien ur-bar, indem sie dieselben in fruchtbare Felderverwandelten. Beides also, die Nationund ihren Erdstrichzur Cultur zu brin-gen, war ihr Werk.Ohne ihr Beiſpielwürde der arbeitscheueTeutsche, der bisda-