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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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393Anmerk. Hierauf nimmt der Richterden neuen Scheffen in Eid.Die nämliche Formalität hat am nämlichenOrte Statt, sooft ein neuer Richter durch einenandern Abteylichen Beamten verpflichtet wird.545Anlage 7. Zur S. 22.MenschenzahlUeber 10 Unter 10 Summe.Jahr.Jahr1617491Stadt Werden2108Dorf=Kettwig1386.1054 332.Kettwiger Umst.90.281311Jckten176.164* * *301S. Roskoten7085Schür22141262Bredgnei111317.428.Heisingen161596435Fischlacken27252.324Hamm261.84177(1)-Hinsbeck22915772Rotberg161182Heidhauſen 164207371Klein Umſt.136162Holsterhausen1351757 622.1.15..7116.dDie Abtey, Beamte, und das übrige dazugehörige Perſonale ungerechnet.Bb 5Jahr