Druckschrift 
Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
335
Einzelbild herunterladen
 

335die höhern Stände nicht wünschen, nichtzugeben, es iſt alſo auch billig, daß ſie dienämlichen Grundsätze gegen die geringernbeobachten, welche sie von dem Reichsober-haupte zu erwarten berechtiget sind. Alleſind Glieder eines Bundes; die Glückſe-ligkeit von Teutschland hängt von der stren-gen Erfüllung der wechselseitigen Verbind-lichkeiten ab.§. 98.Ueber den Vorwurf gegen die kleinenund besonders gegen die geistlichenStaaten.Die gemeine Meinung aller ehr- und län-derſüchtigen Schmeichler ſcheint ſich zwargegen die kleinen Staaten unter dem Vor-wande, daß die grossen besser regiert wür-den, und besonders gegen die Geistlichkeit,weil es ihrem Stande nicht ziemen solle,Weltlichkeiten zu besitzen, neuerdings ver-schworen zu haben; als ob ein katholischerBischof ꝛc. nicht eben so gut zugleich Lands-fürst seyn könne, als ein protestantischerFürst zugleich oberster Bischof ist; und soviel die kleinen Staaten betrifft, iſt einErzbischof von Kölln z. B., von Salzburg,ein Bischof von Würzburg, ein Fürst vonFuld weniger Vater seiner Unterthanen,als