Druckschrift 
Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
331
Einzelbild herunterladen
 

33§. 96.Reichsoberstrichterliche Abhilfe.Ewiger Dank dem Monarchen, der sichbey einer immer gleichen Geradheit in allenZweigen der Verwaltung mit beharrlicherBekämpfung der hartnäckigsten Hindernisseschon in den ersten Jahren seiner wichtigenund ruhmvollen Regierung unsterblich 1)Dank der höchsten Reichsstelle, die mitpflichtvoller Beseitigung des unverhältniß-mässigen Abstandes zwischen der höchstenPerson des Königs von Preussen Majestät,und der des Abtes sich ihres überheiligenBerufs würdig gemacht hat; — Die Kla-ge des bedruckten Abtes ist nicht unerhörtgeblieben, und das mit der vollständigstenSacherkenntniß am 5. Julius hoͤchsthaͤndigergangene kaiserliche Mandat 2), wird einunauslöschliches Denkmal seyn, daß im Jahr1796 in einem der bedenklichsten Zeitpuncte,in dem undurchsehbaren Gewühle ungeheu-rer Geschäfte die Gerechtigkeit dennoch ih-ren Gang fortgegangen, daß ein von allenSeiten bestürmter Kaiser einem geringen,aber getreuen 3) Reichsstande gegen denmächtigsten König Gerechtigkeit hat wider-fahren lassen. Er wird es als ein Helligtumaufheben, wenn schon Spötter und Freundeder Verwirrung daruͤber lachen, auf Ka-nonen