332nonen und Bajonette deuten 4), und da-durch den persönlichen Character des gut-müthigsten Königs entheiligen, als ob diemit vieler Mühe und unter beständigen An-ſtrengung der Reichsoberhäupter und derStände endlich organisirten Reichsgerichtewieder aufgeloͤset, und das durch sie un-terdrückte Faustrecht wieder herrschendwerden solle. Der Abt hat von seinem er-habnen Gegner weit höhere und seinemRange weit würdigere Begriffe; er weiß,daß der König, selbst Gesetzgeber, einesweitumfassenden Reiches auch gerecht ist.Als einer der ersten Stände, und als Stif-ter des Fürstenbundes kann und wird erdie Verhältnisse zu dem Reiche nicht miß-kennen; wird sich den Reichsgrundgesetzenund den Aussprüchen der Reichshöfe fü-gen 5), und die Geschäftsleute der Wer-denſchen Sachen in die vertragsmäſſigenSchranken zurückweiſen. Er iſt zu eifer-süchtig auf den Beifall seines Herzens, alsdaß er sich das Vergnügen rauben solle,einem mindermächtigen leicht zu vernichten-den Mitſtände ſeine auf Recht und Her-kommen sich gründende Existenz gelassen zuhaben, und daß er einen schwachen Nachbardie Rechte des Besitzstandes nicht soll geniessenlassen, welche er in seinen eignen Staten dengeringsten der Unterthanen gegen sich selbstgeniessen laßt.
Druckschrift
Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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332
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