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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
Seite
326
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326ren Widersprüche des letzten Vierthels des so-genannten philoſophiſchen Jahrhunderts mitvielen andern ein Zeugniß zu geben, daßeine pflichtmässige Anhänglichkeit an seinenrechtmässigen Herrn eben der Strafe unter-worfen ward, wie schändlicher Hochverrath;die Zuruckerinnerung des einen an eine Gat-tinn, die ihn, ihres hohen Alters wegen,nicht hatte begleiten können, des andern andrei älterlose Kinder von 12 bis zu 5 Jah-ren, die unter der Aufsicht einer Magd zu-ruckgelassen werden mußten; das Bild derZukunft, welches sich ihnen unter allerleiGestalten unwillkürlich aufdrang, und der-gleichen folternde Gegenstände mehr warengewiß keine entsprechende Mittel, um Trostzu finden, aber das Gefühl ihres Berufs;die Unterstützung unerwarteter Gönner undFreunde; das nahe Beiſpiel, daß ſelbſt Koͤ-nige und Königinnen, Fürsten und Für-ſtinnen es nicht hatten verhindern koͤnnen,die bemitleidenswürdigste Opfer der Gewaltzu werden; das Vertrauen auf die Gerech-tigkeit des Königs;*) die Ueberzeugung, daßein Fürst, der. nach Grundsätzen handelt,unmöglich die Absicht haben könne, Beam-te zugrundezurichten, welche gegen ihrenHerrn die nämliche Pflicht beobachten, wel-che er von den Seinigen fordert; das Be-seyn endlich, daß die Vorsehung alleswußtzum