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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
Entstehung
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325ficiers zu Pferde, und mit einem Unteroffi-cier im Wagen noch acht Stunden weitnach Wesel geschleppt; daß sie hier nacheinem halbstündigen Warten vor den Bar-rieren der Citadelle, mit einer militärischenStandrede bewillkommt; daß sie endlich fxdie bevorstehende Nacht in die Wachtstube,des andern Tages in ein sogenanntes Staats-gefängniß, das zwar durch Lafapette be-rühmt, aber deswegen doch nicht besser ge-worden war, eingesperrt; und ohne Tisch,ohne Stuhl, ohne Strohe, ohne Feuer,ohne Licht, ohne Lebensmittel, ohne Geld,halberfroren und abgemattet wegen Mangelan Ruhe, wie eingetriebenes Viehe, ihremSchicksale preisgegeben wurden. Das drei-undſiebenzigjährige Alter des KanzleidirectorsDingerkuß; der kränkliche Zustand der ge-treuen Gattinn des Landrichters Müller (die,ihrer Schwangerschaft und einer zwölftägi-gen Bettlägerigkeit, und des mörderischenSchreckens ungeachtet, dennoch von demEntschlusse ihren Mann durch Dick undDünn bergauf und nieder zu begleiten, undalle Drangsalen überall mit ihm zu theilen,nicht abzubringen war; die Beſorgniß, daßſie im Gefängniſſe ihr Grab finden, oderdas Schmerzenkind gebähren würde, wel-ches schon im Mutterleibe den Stoff dazusammelte, um dereinst über die unerklärba-renX 4