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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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305
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305§. 84..Wiederholung der Ausflüsse der Lan-deshoheit.###Es ist diesemnach unwidersprechlich erwie-ſen, daß die Unmittelbarkeit 1) undLandeshoheit 2), und alle daher ent-springende Rechte, Obergewalt über diePersønen 3) und Güter 4), Gesetz-gebung 5), Polizei 6), Gerichts-barkeit 7) und Beſteurung 8), mitallen dahin einschlagenden Befugnissen inder Perſon des Reichsabtes von Werdenvereiniget sind 9).1) §. 50 bis 54.2) § 55 — 61.3) §. 63 — 66.4) S. 67 - 70.(9/7)5) §. 71.— 73.6) §. 74 — 75.7) §. 76 — 80.8) §. 81 — 83.9) Hieher gehöret unter andern dergleichenKennzeichen der Landeshoheit vorzüglichauch