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tirt, vielweniger unter die märki-sche Steur=Catastra gezogen worden,sondern als ein benachbarterReichsstand, und das Stift oderdas Land, als ein Nebenquartierbetrachtet, mithin von dem Abt, weiler in keiner eigenen Verfassung ge-standen, wie von Essen und Dort-mund, ein nachbarlicher Beitragverlangt worden ſey.“Kurfürst Fried. Wilh. gesteht desgl.in dem Rescripte vom 30. Jul. 1666:„Daß das Stift Werden zur Graf-schaft Mark nicht gehörig, noch zuderselben Contingent, oder Matrikelje etwas beigetragen habe.“ Anla-ge 53.Hieher gehöret auch der Revers desGrafen Adolphs von Cleve und Mark von1401. Anlage 54.6) Cocceji gesteht selbst in dem Berichtean den König, womit er seine Darstellungbegleitete:„Daß die Beiträge, welche das StiftWerden von 1672 bis 1702 (s. F.82. 6. Anm.) bezahlt habe, keineLandsteuren gewesen.“S. auch §. 66. die bei der 3. Anm. bei-gefügte merkwürdige Reversale, sowohldes Statthalters Prinzen Moritz, als desKurfürſten ſelbſt u. ſ. w.§. 84.