299„Daß alle Reichs⸗ Kreis⸗ und andereCollecten des Stifts durch den Abtvon dessen Bedienten, ohne Zu-thun der fürſtlichen Beam-ten, ausgeſchlagen, aufgehoben, undausgegeben würden, und daß er vonſeinen Vorſaſſen, denen von Sie-berg niemal gehört, und ſey bei ſei-ner Bedienung auch niemal geſchehn,daß fürstliche Beamte als Amtleutedabei geweſen. Nur bei Nachläſſigenund Muthwilligen hätte der Abt dieBeamte um den Frohnboten ange-ſprochen.1648. 8. März ertheilte Abt Henrichdie landesherrliche Resolution:„Daß ad interim bei jetzigen Krie-gesläuften aus unser Stadt Wer-den von jeglichem Hundert, so auf-erlegt würden, bezahlt werden sollensieben Rthlr 2c.9. Mai erließ er ein Proclama, wo-durch er die Unterthanen zur Abtey ver-abladete:„Um zur Erleichterung der im laufen-den Kriege Unterkommenen undVerdorbenen eine neue Provisio-nalverordnung, was einjeder von 100zu contribuiren hätte, aufzurichten.Der Abt war also noch vor dem Ab-ſchluſſe des Weſtphäliſchen Friedens ſchonim Beſitze des Steurregals.
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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299
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