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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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199Auf solche Weise verbanden sich 1422der Graf von Nassau mit vielen aus dermärkischen, Ritterschaft, von Neheim,Varſt, Hövel, van der Leiten, Voß,von der Reck, Fridag, Galen, Boenen,Hacken rc. ꝛc. und den Burgermeistern undBurgern der Stadt Hamm gegen den Her-zog von Cleve, weil er die Privilegien derBürger in Hamm gekränkt haben solle.Steinen 1. St. im Anhange N. 6.S. 477. So wie 1390 die ganze mär-kische Ritterschaft sich gegen Graf Engel-bert 3. verbunden hatte. 1. St. 10. K.S. 246.Man wird aber keine einzige märki-ſche Landesvereinigung aufweiſen koͤnnen,welche von der Stadt Werden und derstiftischen Ritterschaft mitunterschriebenwäre, wenn schon auch fremde Ritterund Städte darin aufgenommen wurden.v. Steinen im Anh. z. 6. St. S. 1682.Indessen ist diese Unterthanenpflicht nochneuerdings durch das Landesregulativ von1776 Art. 29. anerkannt.§. 64.