189verschleudert habe; eben so wie Conring.die alten Herzoge von Braunschweig 2c.wegen Helmstädt der Fahrlässigkeit unddes Aberglaubens beſchuldiget,2) S. oben §. 31.§. 60.Die Achtserklärung ohne Folgen inHinsicht der Grafen von der Mark.Ohne zu bemerken, wie die Behauptung,daß das Haus Cleve die Vogtey vomKaiser Ludwig erhalten, sich mit jener ver-einigen lasse, daß das Stift Werden einZugehör der Grafſchaft Mark; daßdiese der alte Ruhrgau sey; so war dieAchtserklärung ohne Folgen 1). Graf En-gelbert fuhr fort sowohl die GrafschaftMark zu besitzen 2), als Vogt über Wer-den zu seyn 3), da hingegen Graf Diete-rich von Cleve weder jemals das Geringstevon der Grafschaft Mark besessen, nochſich einer einzigen Handlung als Vogt zuWerden unterzogen hat. Noch im näm-lichen Jahre 1317 schlug Graf Engelbertden Grafen Dieterich, und belagerte Strün-kede, das er 1320 eroberte und zerstörteDes=
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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189
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