188und mit spätern Ereignissen in einem auf-fallenden Widerspruche stehn, hat Cocce-ji der Würde seines Königs nicht entspro-chen, da er bei solchen kleinlichen Kunst-griffen Hilfe suchte 1). Um aufrichtiger zuseyn, gesteht der Abt von Werden ein,daß er die Freyheit, einen Vogt nach Ge-fallen zu wählen, den Kaisern zu verdankenhat, widerspricht aber, daß ein nachherigerKaiser befugt gewesen seyn solle, über dieVogtey willkürlich zu verfügen. Gesetztalso, daß Engelbert von der Mark zurVogtey uͤber Werden wär unfähig gewe-sen, so hieng es von dem Abte wieder ab,einen andern Vogt anzuordnen, denn wasdie Kaiser einmal vergeben hatten; dessenkonnten sie sich nachher, ohne ungerecht zuseyn, nicht wieder anmassen. Ob derglei-chen zuweilen geschehn, darauf kömmt esnicht an, sondern ob es mit Recht geschehnkonnte 2).1) Indessen ist es so die Art dergleichen Höf-linge, daß sie, um den lebenden Fürstenzu gefallen, das Andenken der vorigenbrandmarken. An einem Orte beschuldigeter den grossen Friederich Wilhelm,der sich um sein Haus in einem vorzüg-lichen Grade verdient gemacht hat, daßer durch den Erbvergleich von 1666 dieDomainen des Hauses, wie er es nennet,ver-
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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188
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