151fen, u. s. w. den Fürsten angeschlossenwurden, haben diesen Titel später erhal-ten. Z. B. die Landgrafen zu Hessen er-hielten ihn 1292 von Adolph von Nas-ſau, Pütter Grundriß der Staatsv.S. 117. Die Burggrafen zu Nürnberg1362 von Karl 4. Lünig T. Reichs-archiv, P. Spec. 4. Abth. 3. Abs. S.99. u. s. w..###Noch wirklich sitzet der Abt auf denKreistagen vor den Fürsten von Nassau,Ostfriesland und Mors, wie vielmehrvor den Grafen von der Mark, wennsie wirklich Stimmrecht hätten. Es istalso desto auffallender, daß die Grafenvon der Mark, die, als solche, wederauf Reichs= noch auf Kreistagen Sitz undStimme haben, dem Reichsabt von Wer-den; sein hergebrachtes Sitz- und Stimm-recht zuweilen noch bestreiten wollen.17Moſer im teutſch. Staatsar-chiv 27. Th. S. 94 hat niemals gefun-den, daß dem Abte die fürstliche Würdebeigelegt worden. Daran kann aber jetztniemand, mehr zweifeln.###.###....I..§. 51..
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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151
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