150zu Werden, seinen geliebten Fürstenmit der Stadt Helmstädt und Zugehören,besonders auch mit dem Rechte der An-und Absetzung der Vögte belehnt hätte.In der Auffoderung Friederichs 3. nachBrüggen (§ 64. A. 4.) sagt er: Unse-rem und des Reichs Fürsten. In derReichswatrikel von 1471 (Goldast. Const.imp. T. 1. post praefat p. 15.) steht derAbt zu Werden unter den Fürstäbten.König Maximilian verlangte die Reichs-hilfe von dem Abt und Fürsten zu Wer-den (§. 64. A. 7.) Sogar noch KönigFriederich von Preussen beehrte denAbt, als er ihm am 15. Mai 1752 aufBitte des von Lange um, die Abschrif-ten einiger Lehnbriefe eigenhändig er-suchte, (ihm nicht befahl) mit demTitel eines h. r. R. Fürsten. Unterdem nämlichen Titel ersuchte er ihn am3. Octob. 1754, an die hiesige (Wer-densche) Behörde die Ordre ergehn zu.laſſen, daß dem Grenadier Pörting ausdem gerichtlichen Deposito 200 Rthlr zu-geſtellt würden...Wie konnte also der Fürstabt zuWerden ein Unterthan der Grafen vonder Mark seyn, die als Grafen von derMark keine Fürsten, illustres, sondernNobiles, Spectabiles viri, Comites waren?14.7Selbst die ältesten weltlichen Fürsten,wenn sie schon als Landgrafen, Burggra-fen,
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Über Stadt und Stift Werden und dessen Verhältnisse zu den Grafen von der Mark : staatsrechtlich bearb.
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